und Naturwissenschaften
Informationen für angehende Studierende und über Mobilitätsförderungen
Guide für angehende Studierende
Möchten Sie an der MIN-Fakultät der Universität Hamburg studieren?
Willkommen an der Universität Hamburg! Wir hoffen, dass Ihre Erfahrungen an der Universität Hamburg zu den besten Ihres Lebens gehören werden!
Wir wollen dazu beitragen, dass Sie auf das Studentenleben an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften ( MIN) gut vorbereitet sind. Zu diesem Zweck haben wir hier einige Verweise auf hilfreiche Dienste und Informationen zu den Themen "Vor Ihrem Aufenthalt in Hamburg", "Neu in Hamburg" und "Studieren in Hamburg " zusammengestellt.
In welchen Disziplinen und Fachbereichen kann man an der MIN-Fakultät studieren?
In den folgenden Fachbereichen kann man einen Abschluss erwerben: Biologie, Chemie, Geologie, Informatik, Mathematik and Physik. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Bachelor-, Master- (inklusive internationale) und andere Programme.
1. Visum
Wenn Sie aus dem Ausland kommen oder die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, brauchen Sie möglicherweise ein Visum, um in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können. Diese Länderliste gibt an, für wen eine Visumspflicht besteht. Auf der Seite des Auswärtigen Amtes finden Sie auch genauere Informationen zur Visumspflicht und –erteilung.
Staatsangehörige der EU-Staaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz brauchen kein Visum um in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Zur Einreise reicht ein gültiger Ausweis oder Reisepass. Jedoch müssen sie nach der Ankunft in Hamburg beim Hamburg Welcome Center (HWC) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können nach der visumsfreien Einreise ihren Aufenthaltstitel (auch für Aufenthalte über 90 Tage) in Hamburg beantragen: Hamburg Welcome Center (HWC)
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten: Grundsätzlich brauchen alle Ausländerinnen und Ausländer ein Visum für Aufenthalte, die länger als 90 Tage sind und/oder wenn sie währenddessen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten sollten nicht mit einem Touristen- oder Schengen-Visum nach Deutschland einreisen, da dieses hier nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann. Alle Antragssteller müssen ihre Visumsanträge vor Abreise in ihrem Heimatland bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat stellen. Die Entscheidung über die Bewilligung eines Antrags kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Das Formular für einen Visumsantrag, welches auch online ausgefüllt werden kann, finden Sie hier: Formular. Der ausgefüllte und ausgedruckte Antrag kann dann bei einem Termin in der deutschen Einrichtung, die für Ihren Heimatort zuständig ist, vorgelegt werden.
Sie werden einen Antrag für ein Studierenden-Visum einreichen. Die Erteilung Ihres Visums hängt von dem Zulassungsbescheid der Universität Hamburg ab. Das Zulassungsverfahren kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Sobald Sie in Deutschland sind, stellen Sie mit Ihrem Studierenden-Visum beim Hamburg Welcome Center oder in einem Bezirksamt den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis.
2. Neu in Hamburg?
Das Hamburg Welcome Center (HWC) bietet Ihnen umfassende und kostenlose Informations- und Beratungsdienste. Kontaktieren Sie die Mitarbeiter des HWC telefonisch oder per E -Mail vor oder nach Ihrer Ankunft in Hamburg, wenn Sie Informationen zum Thema "Neu in Hamburg " benötigen. Sie können die Mitarbeiter des HWC nach einer „Willkommen–in–Hamburg–Tasche“ fragen. In dieser Tasche finden Sie nützliche Flyer und Broschüren wie z.B. einen Stadtplan, Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Freizeitmöglichkeiten, wichtige Adressen in Hamburg und vieles mehr.
Online Information über die Stadt Hamburg | Fortbewegungsmittel in Hamburg | Aktivitäten für Studierende |
Stadt Hamburg | Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV): Wenn Sie sich an der Universität Hamburg als Studierende einschreiben, bekommen Sie ein HVV Semester Ticket. Damit können Sie den HVV Gesamtbereich befahren. | PIASTA Veranstaltungen |
Stadtplan von Hamburg | HVV für Neubürger | Certificate Intercultural Competence |
Attraktionen | CityBike Hamburg, das Fahrradsystem “StadtRAD Hamburg” |
Im Folgenden stellen wir Ihnen viele nützliche Informationen zur Verfügung, die auf Menschen und Beratungsstellen verweisen, die Ihnen helfen können, sollten Sie Hilfe benötigen.
- Erste Schritte für neue Studierende (PDF) bietet eine Starthilfe für alle neue Studierende in Hamburg.
- International Students' Guide gibt Ihnen einen Überblick über die Universität Hamburg, die Studiengänge, Fachbereiche und Abteilungen, „Studieren im Ausland“ und Austauschprogramme sowie Unterstützung für internationale Studierende.
- #UHHhilft ─ Studienorientierung für Geflüchtete möchte Menschen helfen, die aufgrund der Flucht aus ihrem Herkunftsland ihr Studium unterbrechen mussten, den Weg in ein Regelstudium zu finden.
- DAAD-Stipendiendatenbank gibt Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für ausländische Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
- Mit dem Online-Portal International Guide bereiten Sie Schritt für Schritt Ihre Bewerbung und Ihren Studienbeginn an der Universität Hamburg vor. Das Portal bietet Ihnen zu jeder Bewerbungsphase einen Zeitplan mit allen notwendigen Bewerbungsschritten, mit dem Sie Ihre Studienbewerbung strukturiert vorbereiten können.
3. Familienangelegenheiten
Das Familienbüro bietet Unterstützung und Beratung bei familiären Angelegenheiten. Ein persönlicher Kontakt kann oft hilfreich sein, um Unsicherheiten und mögliche Probleme zu besprechen, z.B. bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Des Weiteren stellt das Büro Informationsmaterialien in Form von Flyern und Broschüren zur Verfügung.
Arbeitserlaubnis für Ehepartnerinnen oder Ehepartner
Ehepartner oder Ehepartnerinnen, die Studierende begleiten und während ihres Aufenthalts in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis. Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen sind von dieser Regel ausgenommen und müssen keine Arbeitserlaubnis beantragen. Wird eine Arbeitserlaubnis benötigt, so muss diese vor dem Reiseantritt nach Deutschland bei einem deutschen Konsulat oder einer deutschen Botschaft in dem jeweiligen Heimatland beantragt werden. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis sollte frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitungsdauer oft mehrere Wochen beträgt.
Kinderbetreuung
Kindertagesstätten sind oft stark belegt und die Aufnahme hängt von den Einkommensverhältnissen beider Elternteile ab. Auch hier sollte der Aufnahmeantrag frühzeitig eingereicht werden.
Internationaler Unterricht/Internationale Schulen in Hamburg
4. Unterkunft
Wir empfehlen Ihnen, schon von Ihrem aktuellen Wohnort aus mit der Wohnungssuche anzufangen. Die Wohnungssuche in Hamburg erweist sich nämlich nicht nur als schwierig und teuer, sondern auch zeitaufwändig.
Wie finde ich eine Wohnung?
Eine Möglichkeit ist auch, die ersten paar Wochen Ihres Aufenthaltes in Hamburg in kurzweiligen Mitverhältnissen (siehe Hamburg Welcome Center oder Studierendenwerk) zu verbringen, bis Sie eine geeignete Unterkunft gefunden haben. Tipps und weiterführende Hinweise zur Wohnungssuche erhalten Sie im Hamburg Welcome Center nach vorheriger Terminvereinbarung.
1. Wohnen für ERASMUS- und Zentralaustausch-Studierende
Als Austauschstudierende des ERASMUS- und Zentralaustauschprogramms nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Koordinator/-in in Hamburg auf und fragen direkt nach einem Wohnheimantrag. Die Frist läuft 3 bis 4 Monate vor Semesterbeginn ab!
2. Wohnheime des Studierendenwerks
Das Beratungszentrum Wohnen bietet Unterstützung und allgemeine Informationen zur Unterbringung von Studierenden unter 35 Jahre. Das Studierendenwerk bietet in seinen Wohnanlagen möblierte Zimmer von 230 bis 350 € monatlich an. Die Bewerbung auf ein Wohnheimzimmer erfolgt hier: Online-Bewerbung.
Bewerbungen für ein Wohnheimzimmer sollten frühzeitig erfolgen, da mit einer Wartezeit von bis zu 6 Monaten gerechnet werden kann. Beim Studierendenwerk gibt es lange Wartelisten für Wohnheimplätze, somit ist eine Bewerbung keine Garantie für einen Wohnheimplatz. Daher würden wir Ihnen empfehlen, auch Wohnheime von gemeinnützigen Organisationen zu kontaktieren.
3. Wohngemeinschaften
Viele Hamburger Studierende teilen sich eine Wohnung. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft können Sie auf dem Portal WG-Gesucht finden. "Zwischenmiete" ist eine gute Möglichkeit, kurzfristig ein Zimmer für eine begrenzte Zeit (z.B. ein halbes Jahr) zu finden.
Achtung: Überweisen Sie niemals im Voraus Geld, sondern zahlen Sie erst nachdem Sie die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben haben.
4. Kleinanzeigen
Über Kleinanzeigen können Sie Mietwohnungen finden, z. B. im Hamburger Abendblatt. Eine Übersicht der wichtigsten Abkürzungen in den deutschen Wohnungsanzeigen finden Sie hier.
5. Appartementhaus der Universität
International Housing der Universität Hamburg.
6. Hotels und Hostels
Sollten Sie es vorziehen, die ersten Nächte zu einem günstigen Preis in einem Hotel oder Hostel zu verbringen, so können Sie sich über Hostels, Hotels und Jugendherbergen informieren.
Mietvertrag: Um ein Zimmer oder eine Wohnung zu mieten, muss ein verbindlicher Mietvertrag abgeschlossen werden.
Andere Kosten: Vermieter dürfen zur Sicherheit eine Kaution (max. die dreifache Kaltmiete) verlangen. Diese Einzahlung kann der Vermieter oder die Vermieterin im Falle von Beschädigungen einbehalten. Beachten Sie, dass neben der Miete noch weitere Kosten, die Betriebskosten (für die Müllabfuhr und die Heizung) und Nebenkosten (für Strom, Gas, Telefonanschluss und Internet) anfallen.
Rundfunkbeitrag: Jeder Haushalt muss einen Rundfunkbeitrag zahlen, um die Nutzung aller Geräte abzudecken. Dieser Beitrag beläuft sich zurzeit (Stand: Oktober 2015) auf 17,50€ pro Wohnung, und wird unabhängig von Nutzungsverhalten und –möglichkeiten erhoben.
Wohngeld: Bei einem geringen Einkommen können Sie ggf. Wohngeld beantragen, um einen staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten zu erhalten.Für die Anmeldung beim Hamburg Welcome Center und den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft wird entweder ein Mietvertrag oder eine Bestätigung des Studierendenwohnheims benötigt. Informieren Sie sich per E-Mail beim Hamburg Welcome Center, falls im Einzelfall noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
5. Amtliche Anmeldung
Innerhalb der ersten Woche nach Ihrer Ankunft müssen Sie Ihre Hamburger Adresse anmelden, um eine Meldebescheinigung zu erhalten. Das gilt für Deutsche ebenso wie für Staatsangehörige aus dem Ausland. Bei Fragen können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das HWC wenden.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Personalausweis oder Reisepass aller meldepflichtigen Personen
- Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
- Mietvertrag (falls vorhanden)
- Verwaltungsgebühr: 11€ (Änderungen vorbehalten)
Wo können Sie sich anmelden?
- In den Kundenzentren der Bezirke/Bezirksämter (am besten online einen Termin vereinbaren) ODER
- Im Hamburg Welcome Center/HWC (mindestens 4 Wochen vorher einen Termin vereinbaren)
Bewahren Sie die erhaltene Anmeldebescheinigung gut auf und erstellen Sie einige Kopien. Sie benötigen Ihre Anmeldebestätigung u.a. bei Banken, Büchereien etc. Vom HWC erhalten Sie außerdem Ihre Steuerkarte, falls Sie hierauf einen Anspruch haben.
6. Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis gestattet Personen aus dem Ausland, in einem Land zu leben.
Studierende aus der EU genießen Freizügigkeit und können visumfrei einreisen.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen eine (zeitlich befristete) Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten. Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sollten Sie sich um eine Meldebescheinigung kümmern. Seit dem 1. September 2011 wird ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt, der die Papierform ersetzt.
Benötigte Unterlagen für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
Die benötigten Unterlagen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind hier aufgelistet. Sollte ein Dokument fehlen, wird Ihr Antrag abgelehnt. Klären Sie daher bitte vorher mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des HWC, welche Unterlagen Sie benötigen. Es sollte ein Termin für den Besuch beim Hamburg Welcome Center vereinbart werden.
- Vollständig ausgefüllter Antrag (der Download des Formulars ist in verschiedenen Sprachen möglich)
- Gültiger Reisepass
- Biometrisches Foto
- Meldebescheinigung mit Ihrer deutschen Adresse
- Krankenversicherungsnachweis
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Finanzierungsnachweis (Informationen hier)
- Mietvertrag oder sonstiger Nachweis der Unterkunft
- Verwaltungsgebühren von 110€ (Änderungen vorbehalten)
Sollten Sie Familie haben, reichen Sie bitte auch Folgendes ein:
- Ihre Geburtsurkunde und die Ihrer Familienangehörigen
- Heiratsurkunde
Hier finden Sie Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Studierenden.
Bei jeglichen Fragen bezüglich Ihres geplanten Aufenthaltes in Deutschland mit Ihrer Familie können Sie sich mit einem HWC-Berater oder einer HWC-Beraterin in Verbindung setzen. Dies können Sie per E-Mail tun: info"AT"welcome.hamburg.de oder Sie vereinbaren vor Ihrer Ankunft telefonisch einen Termin: +49-40-42854-5001.
Für Beschäftigte
- Arbeitsvertrag, Arbeitsübereinkommen oder Bestätigung des laufenden Arbeitsverhältnisses
- Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
- Angaben zum Betrieb und zur Beschäftigung (offizielles Formular)
- Qualifikationsnachweis
- Lebenslauf
Für das Studium/Praktikum/die Ausbildung
- Schul-/Studienbescheinigung (d.h. Kopie von Zeugnissen und Qualifikationsnachweis)
- Zulassung zum Studium
- Finanzierungsnachweis: Stipendiensbestätigung, Sparbuch oder Einkommensnachweis
Beachten Sie bitte:
In einzelnen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich. Selbst wenn alle benötigten Unterlagen eingereicht wurden, ist eine unmittelbare Ausstellung der Erlaubnis unter Umständen nicht möglich, da weitere Behörden oder Institutionen an dem Prozess beteiligt sein können. Auf deren Stellungnahme muss gewartet werden.
7. Gesundheitswesen und Notfallversorgung
Stellen Sie sicher, dass Sie für den Fall einer Krankheit oder eines Notfalls ausreichend versichert sind. Eine Krankenversicherung ist Pflicht für alle Arbeitnehmer und Studierende. Ohne diese können Sie nicht in Deutschland arbeiten oder studieren.
In Deutschland existieren zwei parallele Krankenversicherungssysteme: Die gesetzliche Krankenversicherung wird über den deutschen Staat getragen. Die meisten Personen (aus dem In- und Ausland) sind zum Abschluss einer gesetzlichen Versicherung verpflichtet. Eine private Krankenversicherung kann nur in bestimmten Fällen abgeschlossen werden. Finden Sie zunächst heraus, ob Sie überhaupt zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung wählen können. Lesen Sie mehr über beide Krankenversicherungssysteme hier. In den Gelben Seiten finden Sie eine Liste von Krankenkassen.
Stellen Sie sicher, dass Sie von Ihrer Krankenversicherung einen Krankenversicherungsnachweis erhalten. Zusätzlich werden Sie eine Krankenversicherungskarte bekommen, die Sie immer bei sich haben müssen. Wenn Sie krank werden, können Sie direkt zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen. Adressen und Telefonnummern von Ärzten und Ärztinnen lassen sich in den Gelben Seiten finden. Um nach einer speziellen Art von Ärzten und Ärztinnen zu suchen, geben Sie statt „Arzt“ eine genauere Bezeichnung (bspw. Hautarzt) in das Suchfeld ‚was?‘ ein. Den Ort können Sie durch Eingabe einer Postleitzahl oder Adresse im Suchfeld ‚wo?‘ bestimmen.
Sollten Sie am Wochenende oder in der Nacht dringend medizinische Versorgung brauchen, so wenden Sie sich an die Ambulanz oder die Notaufnahme eines Krankenhauses oder rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin an. Notärzte sind in lokalen Zeitungen unter „Ärztlicher Notdienst“ oder „Notdienst“ aufgeführt.
Notfallnummern |
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Polizei |
110 |
Feuerwehr/öffentlicher Rettungsdienst mit Rettungs- und Notarztwagen |
112 |
Ärztlicher Notdienst |
116 117 |
Apothekennotdienst |
0800 00 22833 |
Notfallpraxis |
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Wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgelisteten Notrufnummern. Es wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, keine Haftung übernommen. |
8. Ein Bankkonto eröffnen
Ein ganz normales Bankkonto nennt man Girokonto. Dieses ist in der Regel kostenfrei.
Die Eröffnung eines Bankkontos ist meist unkompliziert. Um ein Girokonto eröffnen zu können, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- Meldebescheinigung
- Personalausweis / Pass
- Semesterbescheinigung
- Falls vorhanden, einen Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Stipendiumsnachweis)
Adressen und Telefonnummern von Banken und Filialen finden Sie in den Gelben Seiten.
Sie sollten immer nach eventuellen Kosten fragen, bevor Sie sich tatsächlich ein Konto eröffnen lassen. Diese Kosten sind von Bank zu Bank verschieden und können – unter anderem – für Folgendes berechnet werden: Kontoeröffnung, jährliche Bearbeitungsgebühren, Kreditkartenkosten, Abhebegebühren, Ausdrucke von Kontoauszügen. Je nach Bank und gewählten Kontoeigenschaften wird Ihnen die zugehörige Karte meist innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.
9. Sprachkurse
In Deutschland sprechen viele Menschen Englisch. Dennoch sind Deutschkenntnisse im Alltag sehr wertvoll – ob beim Einkaufen, bei Behörden, bei Gesprächen mit den Nachbarn, Vermietern oder Vorgesetzten. Hier kannst du dich über Institute, die Deutschkurse anbieten, informieren.
Im Allgemeinen werden Sprachkurse auf den sechs Niveaustufen A1 bis C2 angeboten (gemäß dem Europäischen Referenzrahmen). Die Stufen A1 und A2 entsprechen Anfängerniveau, B1 und B2 Fortgeschrittenenniveau und C1 und C2 sind ideal für Lernende, die schon viele Jahre Deutsch lernen.
Kurse in Hamburg
Für internationale Studierende, die nach Hamburg gekommen sind, um an der Universität Hamburg zu studieren. Die meisten Studiengänge erfordern gute Sprachkenntnisse, um den Kursen zu folgen, mündliche Präsentationen zu geben und Hausarbeiten zu schreiben. Im Wintersemester bietet die Universität Hamburg verschiedene Möglichkeiten an, Deutsch zu lernen oder dein Deutsch zu verbessern. |
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Deutschkurse für ERASMUS-Studierende und Studierende anderer Programme |
Die Hamburger Volkshochschule bietet intensive Vorsemesterkurse (A1) und Semesterkurse (A1-A2) an. Die Kurse sind auf Vorlage eines gültigen Studierendenausweises kostenfrei für Studierende der Universität Hamburg. |
Eine Breite an verschiedenen Deutschkursen und Seminaren aller Art der Weiterbildung, z. B. Vollzeit, Teilzeit und Fernlernkurse |
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PIASTA's Tandem Service vermittelt Sprachpartnerschaften, in denen zwei Studierende mit verschiedenen Muttersprachen zusammen arbeiten und mit- und voneinander lernen. |
Online-Kurse
Kostenloser Online-Kurs “German Steps” für Anfänger. Wenn du in deiner Freizeit Deutsch lernen willst, kannst du dich hier anmelden. Nach Abschluss des Kurses solltest du einfache Ausdrücke deines Alltags verstehen und benutzen können. Außerdem gibt es wöchentliche Tipps per Email. |
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Kurse von der “Deutschen Welle” sind interactive Selbstlernkurse von A1 bis C2. Wähle das Level, das für dich am besten passt, indem du einen kurzen Test machst. Du kannst mit Videos, Audio, Podcasts, Texten oder Arbeitsblättern lernen. |
10. Studienorganisation
Es gibt eine Reihe an Kennungen und Dokumenten, die Sie für die Studienorganisation an der MIN benötigen.
- STiNE ist das Studierendeninformationsnetz der Universität Hamburg. Zusammen mit den Semesterunterlagen bekommen Sie vor Ihrem Studienbeginn auch die STiNE-Kennung. Diese brauchen Sie für die Studienorganisation, Anmeldung zu Kursen und Prüfungen und um auf Seminarmaterialien zuzugreifen. Bei Problemen oder Fragen hilft das RRZ am besten persönlich weiter.
- Die UHH-Kennung gibt es zusätzlich. Mit ihr können Sie auf Ihre Universitäts-Emailadresse zugreifen, das WLAN am Campus verwenden, Drucker und Computer-Pools nutzen und in den Bibliotheken recherchieren. Das Passwort müssen Sie online selbst festlegen. Tipp: Richten Sie idealerweise eine Weiterleitung an Ihre private Mailadresse ein.
- Die Studienordnung enthalten alle Informationen zum Aufbau und Inhalten des Studiums und sind beim Campus Center einsehbar.
- Ein Vorlesungsverzeichnis für jedes Fach finden Sie auf STiNE. Aus diesem können Sie (unter Beachtung der Studienordnung) Ihren Stundenplan zusammenstellen. Mehr darüber lernen Sie bei der Orientierungseinheit Ihres Studiengangs.
11. Nach dem Abschluss
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können nach Abschluss ihres Studiums ohne Einschränkungen ein Arbeitsverhältnis in Deutschland eingehen.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis einer ortsansässigen Auslandsbehörde beantragen, um sich nach dem Erwerb des Masterabschlusses auf Arbeitssuche zu begeben.
Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger können eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis einer ortsansässigen Auslandsbehörde beantragen, um sich für ein ihren Qualifikationen entsprechendes Arbeitsverhältnis zu bewerben. Während der 18 Monate können Sie ein beliebiges Arbeitsverhältnis eingehen, um die Arbeitssuche zu finanzieren. Wenn Sie nach Ihrem Abschluss bereits eine Arbeit gefunden haben, die Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie direkt nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen einen Aufenthaltstitel beantragen.
Weitere Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Regeln für Graduierte und Postgraduierte finden Sie hier.
Buddy Programm
Wir möchten dazu beitragen, dass du positive Auslandserfahrungen in Hamburg sammelst und hoffen, dass sie die besten Erfahrungen deines Lebens sein werden!
Um den Einstieg ins Studium und in den Hamburger Alltag zu erleichtern, vermitteln wir internationalen Austauschstudierenden ("Incoming Buddy") einen Hamburger MIN-Studierenden als Buddypartnerin oder Buddypartner, "Welcome Buddy", der ihm/ihr hilft, sich in der ersten Zeit in Hamburg und an der Uni zurechtzufinden.
Erfahre hier mehr über das Buddy-Programm oder registriere dich einfach direkt!
Mobilitätsförderungen für Incomings
Studierende unserer Partnerhochschulen können im Rahmen des ERASMUS- oder Zentralaustauschprogramms für ein oder zwei Semester an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN), Universität Hamburg studieren. Wenn keine Vereinbarung zwischen Ihrer Heimathochschule und der Universität Hamburg besteht, können Sie Ihren Aufenthalt selbst organisieren und als „Free Mover“ (Gaststudierende/r) an der Universität Hamburg studieren.
Wir haben hier einige wichtige Austauschprogramme für Incomings zusammengestellt. Sie können sich auch an das International Office Ihrer Heimatuniversität wenden, um sich zu Austauschprogrammen beraten zu lassen.
Leistungsstipendien für internationale Studierende an der UHH | Internationale Studierende (ohne deutsche Staatsbürgerschaft), die mind. 2 Semester an der UHH immatrikuliert sind und gute bis sehr gute Studienleistungen erbringen, können mit max. 650 Euro im Monat gefördert werden. | Bewerbungsfristen: 15. April und 15. Oktober |
Stipendien für einen Studien-, Forschungs- oder Lehraufenthalt im Ausland finden und bewerben |
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Bitte beachten Sie Folgendes: Nur wenn Ihre Heimatuniversität eine ERASMUS-Vereinbarung mit unserer Universität abgeschlossen hat, die Ihr Studienfach und die von Ihnen gewünschte Aufenthaltsdauer einschließt, können Sie sich an der Universität Hamburg als ERASMUS-Student einschreiben. Hier finden Sie eine Liste unserer ERASMUS Partnerhochschulen, die regelmäßig aktualisiert wird. |
Sie können sich beim ERASMUS-Koordinatoren Ihrer Heimatuniversität bzw. Ihres Fachbereiches als ERASMUS-Austauschstudierende/r bewerben. |
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Als Studentin oder Student einer beteiligten Partnerhochschule im Zentralaustausch können Sie ein oder zwei Semester an der Universität Hamburg studieren. | Die Bewerbung und das Nominierungsschreiben bis zum 1. Dezember für das Sommersemester sowie zum 1. Mai für das Wintersemester |
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Internationale Gaststudierende, die nicht auf Basis eines Austausch- oder Stipendienprogramms, sondern selbständig organisiert für ein bis maximal zwei Gastsemester an der Universität Hamburg studieren. | zu einem Wintersemester bis spätestens 01.10., zu einem Sommersemester bis spätestens 01.04. eines Jahres | |
Europäische Stipendiendatenbank mit Stipendienmöglichkeiten an der (zukünftigen) Heimatuniversität und fürs Auslandsstudium: Reisekosten und Forschungsaufenthalte, Praktika und Auslandssemester. Zur Nutzung der Datenbank ist kostenloses Registrieren erforderlich. (s.a. die deutsche Stipendiendatenbank: mystipendium.de) | ||
RISE Germany | RISE Germany vermittelt bis zu 3 Monate-Forschungspraktika (in den Sommermonaten) für nordamerikanische und britische Bachelorstudierende an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Projekte kommen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften und verwandten Disziplinen. |
Bewerbungsfrist ist jährlich der 15.12. |
IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) |
Die IASTE-Informationsseiten für Incomings sind nur auf Englisch: IASTE.
Die IAESTE vermittelt Praktika (8 bis 12 Wochen in den Sommermonaten) für Studierende aus Fachrichtungen der - Naturwissenschaften - Ingenieurwissenschaften - Landwirtschaft und Forstwirtschaft. |
Die IASTE-Bewerbungsfristen variieren nach Ländern. |
Studienreisen für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland |
Studienreisen von Gruppen mit maximal 15 Studierenden in Begleitung eines Hochschullehrers. Dauer der Förderung: 7 bis maximal 12 Tage | 1. Februar, 1. Mai, 1. November Berwerbungsort: DAAD-Portal |
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