Hamburger Lehrpreis
Reicht Eure Vorschläge per Mail bis spätestens 31. März 2023 bei der Prodekanin für Studium, Lehre und Karriereentwicklung der MIN-Fakultät [annette@eschenbach@uni-hamburg.de] ein!
Mit dem Hamburger Lehrpreis prämiert die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) jährlich herausragende und innovative Lehrleistungen an den staatlichen Hamburger Hochschulen. Der Preis ist mit jeweils 10.000 Euro pro Fakultät dotiert und wird direkt an die Lehrende oder den Lehrenden ausgegeben.
Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich Studierende. Die Vorschläge werden von einer fakultätsinternen Jury bestehend aus dem Prodekan für Studium und Lehre, zwei vom Fakultätsrat entsandten Lehrenden und zwei Vertretern der Studierenden bewertet und nominiert.
Alle Informationen gibt es unter www.uni-hamburg.de/campuscenter/lehrpreis
Wichtiger Hinweis
Damit die Jury eine Grundlage für ihre Entscheidung hat, fügt bitte eine Begründung mit Beschreibung der Lehrleistungen (bis zu 2-3 Seiten) an und sendet das Deckblatt und die Begründung per Mail. Nehmt bei der Begründung - soweit sinnvoll - Bezug auf die Kriterien aus der Vereinbarung zur Vergabe des Hamburger Lehrpreis (siehe unten), die auch auf der zweiten Seite des Deckblatt aufgeführt sind.
Nominierungsgründe
Warum ist aus Eurer ganz persönlichen Sicht die Lehre der nominierten Dozentin oder des nominierten Dozenten besonders gut und hebt sich vielleicht von anderen Lehrveranstaltungen ab? Wenn Ihr die Frage für Euch beantwortet habt, schaut in die Kriterien und prüft, ob die Gründe auch zu den Kriterien passen. Vielleicht fallen Euch nach dem Lesen sogar noch mehr Gründe für die Nominierung ein. Und noch ein wichtiger Hinweis: Es kommt nicht darauf an, dass möglichst viele oder sogar alle Kriterien erfüllt werden – meistens sind die erfolgreichen Nominierungen solche, in denen nur wenige Kriterien überzeugend dargelegt werden.