Postdocs
Sie haben Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen und streben eine Karriere in der Wissenschaft an? Dann beginnt für Sie die sogenannte Postdoc-Phase. Mit den Informationen auf den folgenden Seiten wollen wir vor allem Postdocs ansprechen, deren Promotion bis zu vier Jahre zurückliegt; aber auch fortgeschrittene Postdocs, Nachwuchsgruppenleiter*innen oder Juniorprofessor*innen finden hier hilfreiche Informationen und nützliche Weiterbildungsangebote. Falls Sie sich während Ihrer Zeit als Postdoc dazu entscheiden, die Wissenschaft zu verlassen, haben wir für Sie auf dieser Seite Beratungsangebote zusammengestellt.
Hervorragende Forschungsleistungen sind die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Karriere in der Wissenschaft. In der frühen Postdoc-Phase – in der Regel zwei Jahre nach der Promotion – geht es zudem darum, Orientierung für Ihre zukünftige wissenschaftliche Laufbahn zu erlangen sowie weitere Forschungs- und Lehrerfahrung an der Hochschule zu sammeln und Ihr wissenschaftliches Profil zu schärfen. Hierzu gehören Publikationen, das Einwerben von Drittmitteln, die Teilnahme an Konferenzen und die Erweiterung Ihres (internationalen) Netzwerkes.
In der fortgeschrittenen Postdoc-Phase ist die Erlangung der Berufbarkeit auf eine Lebenszeitprofessur oberstes Ziel. Sie sollten in Ihrem Forschungsgebiet sichtbar werden, sich neue Forschungsgebiete erschließen und Erfahrung in der Leitung einer Forschungsgruppe sowie in der selbständigen Lehre sammeln. Gebenenfalls erstellen Sie Ihre Habilitation. Weitere Wege zur Lebenszeitprofessur können über die Nachwuchsgruppenleitung oder die Juniorprofessur führen.
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt, wie lange Sie in Deutschland befristet in der Wissenschaft beschäftigt sein dürfen. Als Grundregel sind sechs Jahre vor plus sechs Jahre nach der Promotion zulässig. Es gelten jedoch zahlreiche Sonderregelungen und Möglichkeiten der Verlängerung, so beispiel für Zeiten der Betreuung von Kindern.
Auskunft kann Ihnen die Personalabteilung der Universität Hamburg geben, ebenso hat das Familienbüro Informationen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz zusammengestellt.