Beratung und Unterstützung
Nicht immer läuft es im Studium oder bei der Arbeit an der Universität konfliktfrei ab. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Vorfällen, die nicht im Einklang mit unserem Selbstverständnis sind, Beratung und Unterstützung zu holen! Dies gilt insbesondere, wenn Sie selbst von Mikroaggressionen, sexualisierter Belästigung, rassistischer Diskriminierung, Mobbing oder anderweitig herabsetzendem Verhalten anderer betroffen sind.
Für ein vertrauliches Gespräch stehen Ihnen verschiedene Ansprechpersonen im MIN-Dekanat, in den Fachbereichen sowie in der Präsidialverwaltung der Universität Hamburg zur Verfügung:
Ansprechpersonen für Studierende
- die Gleichstellungsbeauftragten in den Fachbereichen
- das Gleichstellungsteam der MIN-Fakultät (Dekanat)
- die Gleichstellungsbeauftragte der Universität und deren Team
- die Studienbüros der MIN-Fakultät
- die Fachschaften und ggfs. Awareness Teams der Fachbereiche
- Kontakt und Beratungsstelle bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
- Online-Kontaktformular bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt für Studierende (anonym möglich)
- der ASTA: Beratungen des Alle Frauen* Referates
- die Beschwerdestelle in Prüfungsangelegenheiten
Ansprechpersonen für Mitarbeitende und Vorgesetzte
- Die Gleichstellungsbeauftragten in den Fachbereichen
- Das Gleichstellungsteam der MIN-Fakultät (Dekanat)
- die Gleichstellungsbeauftragte der Universität und deren Team
- Die Fachbereichsleitungen und -referent:innen
- Ansprechperson bei sexualisierter Diskriminierung und Belästigung der Universität Hamburg
All diese Ansprechpersonen nehmen sich Zeit für Sie und behandeln die Gesprächsinhalte vertraulich. Ziele sind eine sofortige Situationsverbesserung, die Klärung des erlebten Sachverhaltes sowie die Einleitung von Maßnahmen, um Sie zukünftig vor entsprechenden Situationen zu schützen.
Holen Sie sich auch dann Rat und Beistand, wenn Sie eine Situation im Gespräch zunächst für sich reflektieren möchten. Manchmal kann es hilfreich sein, Sicherheit hinsichtlich der eigenen Wahrnehmung über das gemeinsame Durchgehen und Einsortieren der Situation zu bekommen. Generell gilt jedoch, dass jede als Übergriff wahrgenommene Handlung als solche zu betrachten und zu klären ist – unabhängig von der Intention dahinter.
Für eine juristische Einschätzung von Fällen sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt können Sie sich über die Sozialberatung hinaus auch an die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wenden und dort ggf. weitere Schritte einleiten.
Seit Dezember 2021 gibt es an der Universität Hamburg die aktualisierte Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Diese Richtlinie soll sensibilisieren sowie Maßnahmen zur Prävention und Verfahrenswege zur Intervention aufzeigen.