Strukturschaffende Maßnahmen zur Gleichstellung
Neben den durch die MIN-Fakultät organisierten Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, besteht für alle Mitglieder der Fakultät die Möglichkeit finanzielle Unterstützung für Projekte, zu beantragen. Die Projekte müssen der Förderung der Gleichstellung dienen, was in einem schriftlichen Antrag darzulegen ist. Die Förderbereiche werden in die drei Kategorien A, B und C unterteilt. Darunter fallen u.a. Anträge zur Unterstützung einer Kindernotfallbetreuung, Veranstaltungen mit einem Gleichstellungsbezug, Schülerinnenprogramme u.v.m. Weitere Informationen zu den Kategorien und der Antragsstellung entnehmen Sie bitte aus dem Informationsblatt.