Strukturschaffende Maßnahmen zur Gleichstellung

Neben den fakultär geförderten Maßnahmen zur Gleichstellung können alle Mitglieder der Fakultät eine finanzielle Unterstützung für Projekte oder individuelle Bedarfe beantragen. Die beantragten Mittel müssen der Förderung von Gleichstellung und Diversity dienen, was in einem formlosen Antrag darzulegen ist. Dies wären beispielsweise Anträge zur Unterstützung einer Kindernotfallbetreuung, Veranstaltungen mit Gleichstellungsbezug, Schülerinnenprogramme etc.
Melden Sie sich bei Fragen gern unter gleichstellung.min"AT"uni-hamburg.de