Sicher unterwegs im Gelände
Inhalt
Verhaltenskodex der MIN-Fakultät für Geländeaufenthalte
Präambel
Exkursionen, Studienfahrten und Geländepraktika, aber auch Geländeaufenthalte, z. B. im Rahmen von Abschlussarbeiten oder zu Forschungszwecken, stellen einen unverzichtbaren Bestandteil der Forschung und forschungsorientierten Lehre an den Fachbereichen unserer Fakultät dar. Zu einem erfolgreichen, sicheren und respektvollen Arbeiten im Gelände gehören neben fachlicher Vorbereitung und sorgfältiger Planung auch ein achtsamer Umgang miteinander und mit der Umwelt.
Die Universität Hamburg (UHH) fördert eine respektvolle und wertschätzende Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Sie setzt sich dafür ein, dass innerhalb ihres Verantwortungsbereichs die Persönlichkeitsrechte und die individuellen Grenzen gewahrt werden. Dieser Verhaltenskodex dient allen Teilnehmenden bei Geländeaufenthalten der MIN-Fakultät – d. h. Lehrenden, Studierenden, Tutor:innen oder sonstigen Beschäftigten sowie ggf. Gästen – als Leitlinie und Handlungsrahmen.
Die Universität Hamburg erwartet, dass diese Grundprinzipien als Einzelpersonen und in Gruppen praktiziert werden. Personen mit Leitungsaufgaben tragen aufgrund ihrer Fürsorgepflicht eine besondere Verantwortung, präventiv auf ein diskriminierungsfreies, respektvolles und sicheres Miteinander hinzuwirken.
1. Respektvoller Umgang und Schutz vor Diskriminierung
Alle Teilnehmenden begegnen einander mit Respekt, Fairness und Höflichkeit, unabhängig von ihrer (vermuteten, zugeschriebenen oder tatsächlichen) Weltanschauung oder Religion, Herkunft, Ethnizität, Nationalität, Kultur, ihres Alters, Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, ihren körperlichen Voraussetzungen sowie etwaiger Behinderung oder Beeinträchtigung. Jegliche Form von Diskriminierung, einschließlich rassistischer, sexistischer, queerfeindlicher, ableistischer oder anderweitig herabwürdigender Äußerungen, Einschüchterungen oder Handlungen (z. B. Mikroaggressionen, Mobbing, Stalking, verbale, psychische und physische Gewalt), wird nicht geduldet. Die Antidiskriminierungsrichtline der Universität Hamburg enthält weitere Bestimmungen zum Handlungsrahmen. Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sind nach dem Grundgesetz (Art. 1 bis 3 GG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 7 AGG) verboten und werden nicht toleriert. Unerwünschte Annäherungen, Bemerkungen, Berührungen oder ähnlich grenzüberschreitendes Verhalten führen zu Konsequenzen gemäß der Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an der Universität Hamburg. Ein inklusives und unterstützendes Umfeld ist die gemeinsame Verantwortung aller.
2. Sensibilität für Machtverhältnisse
Alle Teilnehmenden sind sich der Machtasymmetrien innerhalb der Gruppe bewusst. Personen mit Leitungs- und/oder Betreuungsaufgaben reflektieren ihre besondere Verantwortung. Sie sind gemäß § 7 der Satzung der Universität Hamburg zur guten wissenschaftlichen Praxis dafür verantwortlich, Machtmissbrauch zu verhindern. Machtverhältnisse und Autorität dürfen nicht zur Benachteiligung oder Nötigung anderer ausgenutzt werden. Darüber hinaus sind sich alle bewusst, dass auch zwischen Teilnehmenden und Personen außerhalb der universitären Gruppe Machtasymmetrien bestehen können, etwa durch soziale Unterschiede oder globale Disparitäten sowie historisch, kulturell geprägte Vorurteile oder rassistische Zuschreibungen. Die Teilnehmenden handeln in ihrer Interaktion auf eine Weise, dass Fairness, respektvolle Zusammenarbeit und die Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven gefördert werden.
3. Offene Kommunikation und Vertraulichkeit
Vor Beginn von mehrtägigen Geländeaufenthalten oder Exkursionen benennt die Gruppe der Teilnehmenden Vertrauenspersonen, an die man sich wenden kann. Diese können vorab die Beratungsangebote der UHH nutzen.
Die Teilnehmenden kommunizieren offen und respektvoll, sprechen ihre Anliegen, wie z. B. Vorschläge, Rückmeldungen, aber auch Kritik an und suchen bei Bedarf Unterstützung, z. B. bei benannten Vertrauenspersonen. Beiträge, Fragen und Feedback werden wertgeschätzt, ernstgenommen und gemeinsam reflektiert.
Alle Teilnehmenden, die grenzüberschreitendes Verhalten wahrnehmen, sind in der Verantwortung, aktiv zu werden, z. B. indem sie die betroffene Person ansprechen, Unterstützung anbieten und auf Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten hinweisen. Allerdings darf die Person, die von diesem Fehlverhalten betroffen ist, dabei nicht übergangen werden. Weitere Schritte sollen grundsätzlich im Einvernehmen mit der betroffenen Person erfolgen. Nur wenn eine akute Gefährdung besteht oder der Schutz anderer Personen ein sofortiges Eingreifen erforderlich macht, sind die zuständigen Ansprechpersonen oder die Veranstaltungsleitung auch ohne Einverständnis der betroffenen Person zu informieren.
Informationen, die im Zusammenhang mit Diskriminierung, Mobbing, Belästigung oder Gewalt vertraulich mitgeteilt werden, werden selbstverständlich entsprechend den universitären Richtlinien sensibel behandelt und bearbeitet.
4. Umgang mit kultureller Vielfalt
Der Umgang mit kulturellen Unterschieden erfolgt achtsam und selbstkritisch. Vor Ort respektieren und berücksichtigen die Teilnehmenden lokale Gepflogenheiten, landestypische Besonderheiten und sensible Themen (z. B. Kleidung, Verhalten im öffentlichen Raum, Umgang mit Alkohol oder Drogen) – auch dann, wenn diese den eigenen Überzeugungen widersprechen. Die Teilnehmenden reflektieren ihre Rolle sowie mögliche kulturelle Unterschiede am jeweiligen Ort der Geländeveranstaltung.
5. Alkohol und Drogen
Der Konsum von Alkohol, Drogen, anderen Rauschmitteln oder gefährlichen Substanzen ist während des offiziellen Programms grundsätzlich untersagt. Die Universität Hamburg erwartet, dass auch in der Freizeit ein übermäßiger Konsum von Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden legalen Drogen vermieden wird. Ein verantwortungsbewusster Umgang wird vorausgesetzt. Insbesondere Personen mit Leitungsaufgaben sollten ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Besitz und Konsum von Drogen in der Freizeit sind nur erlaubt, sofern dies den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Aufenthaltsortes entspricht.
Bei Geländeaufenthalten im Ausland mit eingeschränkter medizinischer Versorgung oder Rettungsinfrastruktur muss der besonderen Situation Rechnung getragen werden, da Notsituationen jederzeit auftreten können. Dementsprechend muss von den Teilnehmenden sichergestellt werden, dass jederzeit – auch außerhalb des offiziellen Programms – mindestens jeweils eine Person als Ersthelfer:in und eine Person als Fahrer:in des (Exkursions)Fahrzeugs einsatzbereit ist.
Generell gilt für Fahrer:innen als auch Ersthelfer:innen die 0,0-Promillegrenze.
6. Sicherheit und Wohlergehen
Neben den in der Gefährdungsbeurteilung und der Sicherheitsunterweisung genannten Aspekten sind folgende weitere Punkte zu berücksichtigen. Auf Einschränkungen durch körperliche und psychische Belastungen, Erkrankungen oder Beeinträchtigungen sowie Schwangerschaften wird Rücksicht genommen. Bei Aktivitäten, die besondere körperliche Fitness, Schutzkleidung oder Vorsicht erfordern (z. B. Wanderungen, Geländearbeiten), sind alle Hinweise der Exkursionsleitung sowie lokale Gefahrenhinweise unbedingt zu beachten. In gefährlichem Gelände werden Teile der Exkursionsgruppe nicht ohne Exkursionsleitung zurückgelassen. Einzelarbeiten im Gelände sind nur nach Rücksprache und mit Rückmeldung an die Leitung zulässig („Check-in/out“). Generell wird eine Mindestgruppengröße von drei Personen empfohlen. Bei Wanderungen passt die Gruppe ihre Geschwindigkeit an, damit alle gemeinsam und niemand überfordert ankommt.
7. Umgang mit Regelverletzungen
Maßnahmen und Sanktionen bei Verstößen gegen die an der Universität Hamburg geltenden Richtlinien sind u. a. in der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Hamburg und der Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an der Universität Hamburg festgeschrieben. Verstöße gegen diese Richtlinien, grob fahrlässiges Verhalten oder andere pflichtwidrige Handlungen führen zu Konsequenzen. Diese können in Abstimmung mit einer übergeordneten Führungsebene neben dem (sofortigen) Ausschluss von einzelnen Aktivitäten oder der gesamten Exkursion, weitere universitäre Maßnahmen wie z. B. ein persönliches Gespräch mit den Vorgesetzten oder dem Dekanat, Ermahnungen, Strafanzeigen, Disziplinarmaßnahmen sowie Kündigung bzw. Exmatrikulation umfassen.
PDF-Dateien
Richtlinien der Universität Hamburg
Kontakt
Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
E-Mail: verhaltenskodex.min@uni-hamburg.de
Beratung im Zentrum Antidiskriminierung

Foto: UHH/Vogiatzis
Antisemitismus, Rassismus, (Hetero-) Sexismus, Ableismus, Ageismus – Wenn Sie an der Universität Hamburg Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben, ist die Antidiskriminierungsstelle für Sie da. Dort werden Sie vertraulich beraten und zu Beschwerdeverfahren informiert. Die Antidiskriminierungsstelle berät auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch.
Zentrum Antidiskriminierung