MIN-Qualitätszirkel
Der Grundordnung zufolge soll jede Fakultät mindestens einen ständigen Ausschuss für Lehre, Studium und Studienreform einsetzen (§ 9 GO), in dem Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Studierende zu gleichen Teilen und die Gruppen des akademischen sowie des technischen und Verwaltungspersonals angemessen vertreten sein sollen.
Durch die gesetzlich geregelte Zuständigkeit von Dekanat und Fakultätsrat und den durch das Qualitätsmanagement-System der Universität Hamburg geregelten Zuständigkeiten nehmen zukünftig die Qualitätszirkel die Aufgabe der Ausschüsse für Studium und Lehre im Sinne von § 9 GO wahr.
Da zudem eine Koordination der Fachbereichs-Qualitätszirkel auf Fachbereichsebene erforderlich ist, scheint ein zusätzlicher Ausschuss nach § 9 GO auf Fakultätsebene mangels verbleibender Zuständigkeiten entbehrlich.
Gleichwohl soll es neben dem Fakultätsrat weiterhin einen Ausschuss auf Fakultätsebene geben, in dem Studierende und Lehrende paritätisch mitwirken. Dieser Ausschuss wirkt als ein fakultätsweiter MIN-Qualitätszirkel im Sinne eines Ausschusses für Lehre, Studium und Studienreform.
Der MIN-Qualitätszirkel kann Beschlüsse des Fakultätsrats im Bereich Studium und Lehre vorbereiten. Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan berichtet dem MIN-Qualitätszirkel über Maßnahmen der Qualitätszirkel, insbesondere über Aspekte von fachübergreifender bzw. grundsätzlicher Bedeutung. Darüber hinaus obliegt es dem MIN-Qualitätszirkel insbesondere auch, Vorschläge zur übergreifenden Studienreform und für Leitlinien der Fakultät zu entwickeln.
Der MIN-Qualitätszirkel wird von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan geleitet und setzt sich zusammen aus den Beauftragten für Studium und Lehre als Lehrenden-Vertreter der Fachbereiche sowie je einem Studierenden aus allen Fachbereichen der Fakultät, die von den Fachbereichsräten entsandt werden. Um neben der fachnahen Perspektive auch eine übergreifende Perspektive einnehmen zu können, werden zusätzlich acht weitere Mitglieder in den Qualitätszirkel entsandt, die vom Fakultätsrat vorgeschlagen werden. Der Fakultätsrat kann dabei Mitglieder aus beliebigen Statusgruppen entsenden. Darüber hinaus nehmen die Studienbüroleitungen an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teil.
Der MIN-Qualitätszirkel tagt in der Regel einmal im Semester.