Leitfaden für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
Liebe internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler,
ein Gastwissenschaftler-Aufenthalt ist immer mit intensiven Vorbereitungen und Reisevorbereitungen verbunden (Visum, Unterkunft, Vorbereitung des Forschungsaufenthaltes, usw.). Wir freuen uns, Sie als internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler an der MIN-Fakultät begrüßen zu dürfen und möchten Ihnen die Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Hamburg mit einigen Hinweisen und Informationen erleichtern, z.B. Informationen zu Förderprogrammen, zur Unterkunft, zur Einrichtung eines Bankkontos oder zum Abschluss einer Krankenversicherung.
Wir freuen uns über Ihre Ideen und Anregungen, um unseren Willkommensservice zu verbessern.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start, einen interessanten Aufenthalt an der Universität Hamburg und viel Erfolg bei Ihrer Forschung.
Alles Gute!
Ihre MIN-Fakultät
1. Allgemeine Informationen über die Stadt Hamburg
Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema "Neu in Hamburg"
Das Hamburg Welcome Center (HWC) der Freien und Hansestadt Hamburg steht allen Neubürgerinnen und Neubürgern aus dem In- und Ausland als erste Anlaufstelle bei Fragen zum Thema „Neu in Hamburg“ zur Verfügung.
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder per Telefon können Sie beim HWC neben der persönlichen Beratung auch Informationen über Leben und Wohnen in Hamburg und Hamburg als Studien- und Forschungsstandort bekommen. Hier können Sie die erstmalige Ausstellung Ihres Aufenthaltstitels und die Erst-Anmeldung Ihres Wohnsitzes vornehmen lassen. Der Service ist kostenfrei.
Um stundenlange Online-Suche zu vermeiden, finden Sie auf den folgenden Seiten Informationen über die Stadt Hamburg und eine Liste der Veranstaltungshighlights:
Website-Stadt Hamburg
Stadtkarte von Hamburg
Freizeitaktivitäten in Hamburg
Kultur- und Veranstaltungshighlights
Sie können die Mitarbeiter des HWC nach einer „Willkommen–in–Hamburg–Tasche“ fragen. In dieser Tasche finden Sie nützliche Flyer und Broschüren wie z.B. einen Stadtplan, Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Freizeitmöglichkeiten, wichtige Adressen in Hamburg und vieles mehr.
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Fortbewegung in Hamburg
Wenn Sie in Hamburg oder im Hamburger Umland wohnen, meiden Sie am Besten die Straßen und nutzen die U-Bahn, S-Bahn, AKN oder Regionalbahn. Da diese schnelle und direkte Bahnverbindungen innerhalb der Region Hamburg bieten und alle ins Stadtzentrum führen.
HVV
Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV)
Übersicht der Netz- und Tarifpläne
Stadtrad Hamburg / Lüneburg
StadtRAD Hamburg: Es gibt ca. 2600 Stadträder in Hamburg. Sie findet man an fast jedem U- und S-Bahnhof, sowie in der Nähe von Sehenswürdigkeiten und Universitätsgebäuden. Die Registrierung erfolgt online oder per StadtRAD Hamburg-App.
Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt 5 Euro. Diese kann im ersten Jahr auch als Guthaben zum Ausleihen der Räder benutzt werden. Die ersten 30 Minuten jeder Fahrt sind kostenlos, darüber hinaus wird jede weitere Minute entsprechend des gebuchten Tarifs abgerechnet.
Mit der Anmeldung bei StadtRAD Hamburg bekommen Sie Zugriff auf die gesamte Bikesharing-Flotte von Call a Bike (der Deutschen Bahn) in Deutschland.
Individueller Verkehrsservice auf Abruf HVV Hop
Der On-Demand-Verkehr HVV hop ist in das HVV Tarifsystem integriert. Gültige HVV Fahrkarten werden durch Vorzeigen beim Fahrpersonal anerkannt, pro Fahrt kommt pro Person ein zusätzlicher Aufpreis hinzu. Diesen Aufpreis sowie weitere Tickets, können Sie auch bequem über die App von HVV hop (powered by ioki) bezahlen.
Rufmobil
Rufmobil (Rufbus & ASM) Lüneburg
Das RufMobil ist ein zusätzliches Angebot zum Linienverkehr und bietet Ihnen Mobilität auf Abruf. Zum Rufmobil gehört der Rufbus und das ASM (Anruf Sammel-Mobil).
Der Rufbus fährt je nach Bedarf nur die Strecke des Fahrplans, die tatsächlich benötigt wird. Die Buchung erfolgt telefonisch oder online.
Buchungen telefonisch unter 04131880777 oder online
Das ASM fährt nach Fahrplan und ist für Sie unterwegs, wenn Linienbusse und Rufbusse nicht mehr bzw. noch nicht verkehren. Die Buchung erfolgt nur telefonisch. Systembedingt kann es zu Wartezeiten von bis zu 15 Minuten an der Abholhaltestelle kommen.
Buchung telefonisch unter 0413153344
Tipps für den Alltag
Tipps für den Alltag: Für einen leichteren Start in Deutschland fasst diese Seite Tipps für jeden Tag zusammen. Hier gibt es Informationen zur medizinischen Versorgung, Sicherheit, zum Einkaufen, Geldsparen, Telefonieren, Internet, etc.
Lebensunterhaltungskosten: Diese Website bietet einen Überblick über die Lebenshaltungskosten in Deutschland wie etwa Lebensmittel, Miete, Verkehrsmittel, Restaurants, Sport und Freizeit, Kleidung usw.
Service für GastwissenschaftlerInnen
Der Service für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler unterstützt angehende und neu angekommene Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler beim Einstieg in das Leben in Hamburg. Mehr Informationen finden Sie auf den internationalen MIN-Seiten für Gastwissesnchaftlerinnen und Gastwissenschaftler.
2. Informationen und Services für Gastwissenschaftler/innen
Die MIN- und die UHH Welcome Services sind ergänzende Dienstleistungen, die Ihnen helfen, Ihren Aufenthalt in Hamburg vorzubereiten und Sie mit allem zu unterstützen, was Sie für Ihren Aufenthalt und Ihr Leben in Hamburg brauchen.
MIN Welcome Service für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler: Wir unterstützen angehende und neu angekommene Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler beim Einstieg in das Leben in Hamburg. Hier vermitteln wir allen MIN-Gastwissenschaftlerinnen und -Gastwissenschaftlern aus dem Ausland eine(n) aktuelle(n) MIN-Promovierende(n), um Ihnen die Ankunft in Hamburg zu erleichtern.
UHH Welcome Service für internationale Forschende: Die Services unterstützen internationale Forschende – einschließlich Promovierende – ab einem Aufenthalt von einem Monat an der Universität Hamburg.
Die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN-Fakultät) begrüßt jedes Jahr internationale Gastwissenschaftler für kurze Forschungsaufenthalte oder zeitlich begrenzte Aufenthalte in den Fachbereichen der MIN-Fakultät:
- Fachbereich Biologie
- Fachbereich Chemie
- Fachbereich Erdsystemwissenschaften
- Fachbereich Informatik
- Fachbereich Mathematik
- Fachbereich Physik
Mit einigen Informationen und Hinweisen möchten wir Ihnen die Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Hamburg erleichtern:
wichtige Anlaufstellen
Bitte wenden Sie sich an den Welcome Service für internationale Forscher der Universität Hamburg um Informationen, Ratschläge und Hilfe bei allem, was Sie für Ihren Aufenthalt und Ihr Leben in Hamburg benötigen, zu erhalten:
- Einreise nach Deutschland
- Kranken- und Haftpflichtversicherung
- Wohnungssuche
- Umgang mit Behörden
- Suche nach einem geeigneten Kindergarten
- Visumsbeantragung
- Weitere Informationen zur Unterstützung Ihrer Forschungsaufenthalte oder Besuche finden Sie unter:
Vorbereitungen des Gastaufenthaltes
Zu Vorbereitung des Gastaufenthalts lesen Sie bitte den Leitfadens für MIN-Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.
Für weitere Fragen und Informationnen steht Ihnen auch der UHH-Welcome Service für internationale Forschende für Anliegen vor oder während des Aufenthalts in Hamburg zur Verfügung.
Klären Sie die folgenden Punkte rechtzeitig vor Ihrem Forschungsaufenthalt an der MIN-Fakultät:
- Legen Sie den akademischen Zweck Ihres Besuchs fest (Forschung, Spezialisierung, Outreach, Mitarbeit an einem bestimmten Projekt, Lehrtätigkeit, usw.)
- Suchen Sie nach einem geeigneten akademischen Gastgeber an der MIN-Fakultät, dessen Forschungsgebiet das gleiche oder ein ähnliches Forschungsthema wie das Ihre umfasst. Zu diesem Zweck können Sie die folgenden Websites konsultieren:
- Sprechen Sie die potenziellen MIN-Gastgebenden auf einer Konferenz oder einem Workshop an, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Andernfalls können Sie potenzielle akademischn Gastgebende schriftlich kontaktieren, um sich für einen Forschungsaufenthalt oder einen Besuch an einer der oben genannten Institutionen zu bewerben.
- Reichen Sie Ihre Bewerbung per E-Mail zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wir empfehlen die folgenden Dokumente:
- ein Motivationsschreiben
- einen Lebenslauf
- eine Skizze des Forschungsprojekts Ihres Gastwissenschaftlers
- eine Publikationsliste
- einen kurzen Forschungsvorschlag: Projekttitel, Projektbeschreibung, Plan für den Forschungsaufenthalt
- Dauer des Gastaufenthaltes an der MIN-Fakultät
- Informationen zur Finanzierung des Gastaufenthaltes :
Vor Ihrer Bewerbung sollten Sie klären, wie Sie Ihren Aufenthalt an der MIN-Fakultät finanzieren wollen, d.h. Stipendium, mit oder ohne finanzielle Unterstützung, Eigenfinanzierung, Mobilitätsstipendium, Drittmittel, oder anderes. Sie können sich auch bei Ihrem potenziellen akademischen Gastgebenden nach möglichen Finanzierungsmöglichkeiten erkundigen. - Bitte beachten Sie, dass Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler der MIN-Fakultät keine Universitätsmitarbeitenden sind.
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Für Förderorganisationen, die Aufenthalte oder Besuche von internationalen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern an einer deutschen Universität oder Forschungseinrichtung unterstützen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Förderung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler im Personalserviceportal der Universität Hamburg mit Informationen zur Förderung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler und gehen Sie weiter unten auf "Förderung von Forschungsaufenthalten".
- Auf der Seite Hinweise zur Aufnahmevereinbarung und zum Gastvertrag finden Sie weitere Informationen bezüglich der Ausstellung einer Aufnahmevereinbarung sowie entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Thema Gastvertrag.
Nach Zusage des Gastaufenthaltes an der MIN
Um Ihren Forschungsaufenthalt oder Besuch an der MIN-Fakultät durchführen zu können, muss die Universität Hamburg Ihnen das Gastrecht verleihen. Hier finden Sie die Hinweise für die Gewährung des Gastrechts und die Finanzierung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern.
Bitte wenden Sie sich für weitere Unterstützung an den Welcome Service für internationale Forschende.
Sowohl die Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler als auch die Leiterin und der Leiter des Fachbereichs oder des Forschungszentrums oder des MIN-Kooperationspartners, an dem die Gastwissenschaftlerin oder der Gastwissenschaftler ihren oder seinen Aufenthalt durchführen wird, müssen die Gastwissenschaftlervereinbarung unterzeichnen: Wenn der Forschungsaufenthalt oder Besuch am Fachbereich Biologie stattfindet, ist der Leiter des Fachbereichs Biologie berechtigt, die Gastwissenschaftlervereinbarung zu unterzeichnen. Die Gastwissenschaftlervereinbarung wird auch benötigt, wenn Sie für Ihren Aufenthalt an der MIN-Fakultät ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen müssen.
Darüber hinaus müssen Sie die folgenden Punkte mit Ihrem akademischen Gastgeber an der MIN-Fakultät klären:
- Akademische Integration und Unterstützung
- Ausstattung: Verfügbarkeit von Geräten und Materialien, die Sie für Ihren Forschungsaufenthalt benötigen
Gastwissenschaftlerstatus
Lesen Sie bitte die Informationen für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler der Universität Hamburg sorgfälttig, die für die Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler der MIN gelten.
Um einen Gastaufenthalt an der Universität Hamburg durchführen zu können, müssen Sie eine akademische Gastgeberin oder einen akademischen Gastgeber an der MIN-Fakultät finden, die oder der sich bereit erklärt, Sie für Ihren geplanten Gastaufenthalt für eine begrenzte Aufenthaltsdauer aufzunehmen. Die Universität Hamburg muss Ihnen ein Gastrecht gewähren, damit Sie Ihren Gastaufenthalt an der MIN-Fakultät der Universität Hamburg durchführen können.
Gastrecht: Bitte lesen Sie die Hinweise für die Gewährung des Gastrechts auf dem KUS-Portal der Universität Hamburg sorgfältig durch. Auf diesen Seiten finden Sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Gastrechts an der Universität Hamburg, die auch für die MIN-Fakultät gelten.
Die Entscheidung über die Gewährung von Gastrecht an der MIN-Fakultät trifft die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs oder die Leiterin oder der Leiter des Forschungszentrums, wo sie Ihren Gastaufenthalt durchführen möchten.
3. Finanzierung des Gastaufenthaltes
Je nach des Gastwissenschaftler-Status gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, wenn Sie als internationale Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler einen Forschungsaufenthalt oder Besuch an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN-Fakultät) der Universität Hamburg planen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Finanzierung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern auf dem Personalserviceportal der Universität Hamburg, wo auch Hinweise zur Gewährung des Gastwissenschaftlerstatus zu finden sind.
Für Gastwissenschaftlerinnen oder Gastwissenschaftler aus dem Ausland, die der einen Gastaufenthalt oder Besuch an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN-Fakultät) der Universität Hamburg planen, haben wir im Folgenden Finanzierungsmöglichkeiten eines Gastaufenthaltes an der MIN zusammengestellt:
- Das MIN Graduiertenzentrum (MINGZ) bietet internationalen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Promotion an der MIN-Fakultät der Universität Hamburg anstreben, die Möglichkeit zu einem einmonatigen Kennenlernaufenthalt. Die Bewerbung kann jederzeit durch die potentielle Betreuerin oder Betreuer per E-Mail an mingz"AT"uni-hamburg.de gestellt werden. Bearbeitungszeit von 2 bis 4 Wochen.Das MIN-Graduiertenzentrum (MINZ) bietet die Möglichkeit, einen maximal einmonatigen Forschungsaufenthalt an der MIN-Fakultät der zu absolvieren, um die Möglichkeit eines Promotionsstudiums in Hamburg zu erkunden. Bewerbungen in englischer oder deutscher Sprache können laufend von Ihrem Betreuer bei mingz@uni-hamburg.de eingereicht werden. Die Bewerbungen werden innerhalb von zwei bis vier Wochen bearbeitet.
- Besteht eine Partnerschaft besteht zwischen Ihrer Hochschule und der Universität Hamburg, so erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Akademischen Auslandsamt, ob für Ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Förderprogramme für einen zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt an der Universität Hamburg zur Verfügung stehen.
- Wenn Sie auf der Suche nach Forschungsstipendien oder Förderprogrammen sind, finden Sie Förderorganisationen, die Aufenthalte oder Besuche von internationalen Gastwissenschaftlern an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung unterstützen: Förderorganisationen oder Datenbanken.
Forschungsfinanzierung in Deutschland
Für Informationen zu Zuschüssen, Stipendien und Preisen für internationale Doktorandinnen und Doktoranden sowie Forscherinnen und Forscher: Funding your Research in Germany
DAAD Programme und Förderungen
Zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und der bilateralen Forschungskooperationen zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unterstützt der DAAD den Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Partnerländern. Grundlage dieses Austausches sind Kulturaustauschprogramme und bilaterale Abkommen mit ausländischen Partnerorganisationen.
Die durch das P.R.I.M.E.-Programm geförderten Stipendien kombinieren eine 12-monatige Mobilitätsphase im Ausland mit einer 6-monatigen Reintegrationsphase in Deutschland, um eine weitere Integration in das deutsche Wissenschaftssystem zu gewährleisten.-
Die DAAD-Stipendien bieten ausländischen Wissenschaftlern die Möglichkeit, in Deutschland zu forschen und sich weiterzubilden. Es gibt Förderprogramme für verschiedene Qualifikationsphasen und Karrierestufen.
Gastdozentinnen und Gastdozenten aus allen Weltregionen und allen Fächern werden gefördert.
EURAXESS Förderdatenbank
EURAXESS-Datenbank: Für Informationen über Finanzierungsprogramme für angehende Forschende informieren Sie sich hier.
Programme und Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Ein Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Das Mercator-Stipendium kann im Rahmen der Projektförderung von Forscherinnen und Forschern in Deutschland beantragt werden. Alternativ kann das Modul auch im Auftrag der Projektteams von den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Forschungsgruppen und Schwerpunktprogramme beantragt werden.
Forschungsverzeichnis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Hier können Sie Ihre Suche nach Themengebieten strukturieren. Wählen Sie dann aus der angebotenen Auswahl das gewünschte Forschungsgebiet sowie den Forschungsstandort (Hamburg) aus.
Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „projektvorbereitender Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung.
Fulbright Programme
Gelegenheiten zur Zusammenarbeit mit professionellen Partnerinnen und Partnern bei der Lehrplan- und Fakultätsentwicklung, der institutionellen Planung und einer Vielzahl anderer Aktivitäten. Dauer: 14 - 42 Tage.
Das Intercountry Lectureship-Programm fördert Gastdozentinnen und -dozenten an deutschen Universitäten.
Das Programm für Junior- und Senior-Fakultätsmitglieder fördert Lehr- und/oder Forschungsaufenthalte auf verschiedenen Stipendienebenen für eine Dauer von 2-4 Monaten.
Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs
PPP: Kooperationsförderung zwischen deutschen und ausländischen WissenschaftlerInnen. Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben, an dem Wissenschaftler aus beiden Ländern gemeinsam arbeiten wollen.
Wissenschaftsaustausch (UHH)
Forschungsaufenthalte bis zu einem Monat (oder kürzer) an einer internationalen Partneruniversität der Universität Hamburg.
Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst (KAAD)
Stipendienprogramm für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Afrika, Asien, dem Nahen Osten und Lateinamerika, die an einer deutschen Hochschule einen Master-Abschluss oder Doktortitel erwerben oder ein Postdoc-Forschungsprojekt (2-6 Monate für etablierte Hochschullehrende) an einer deutschen Hochschule durchführen wollen.
Der KAAD arbeitet mit Schwerpunkt- und Partnerländern in Ihrer Region zusammen. In diesen Ländern gibt es so genannte Partnergremien, über die die Anträge an die KAAD weitergeleitet werden.
Marie-Skłodowska-Curie Actions
Dieses Forschungsstipendienprogramm der Europäischen Kommission unterstützt Forschende in allen Phasen ihrer Karriere, unabhängig von ihrer Nationalität. Forschende, die in allen Disziplinen arbeiten, von der lebensrettenden Gesundheitsfürsorge bis hin zur 'blue-sky' Wissenschaft, sind antragsberechtigt. Die MSCA unterstützen auch Industriepromotionen, die akademische Forschungsstudien mit der Arbeit in Unternehmen usw. verbinden.
Alexander-von-Humboldt Stiftung
Schauen Sie hier nach AvH-Programmen für Forschende, die nach Deutschland kommen (Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsleiter, erfahrene Forscherinnen und Forscher sowie international anerkannte Spitzenforscherinnen und -forscher).
MIN-Graduiertenzentrum
MIN-Graduiertenzentrum (MINGZ) bietet Förderung für Kennenlernaufenthalte, welche internationalen Forschungs- und Promotionsinteressierten die Möglichkeit geben, sich mit der Forschung an der Universität Hamburg vertraut zu machen und die ersten Forschungsaktivitäten gemeinsam mit den Betreuenden und Forschungsteams der UHH durchzuführen.
4. Visum
Visabestimmungen: Hier finden Sie Informationen zu den Visabestimmungen, einschließlich der für die Ausstellung von Visa zuständigen Stellen, des Antragsverfahrens, der Visagebühren und einer Tabelle der Länder, deren Bürger ein Visum benötigen bzw. nicht benötigen. Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor der Abreise persönlich bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland einreichen.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft (EU plus Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) benötigen nur einen gültigen Reisepass für die Einreise nach Deutschland. Für die Einreise benötigen sie kein Visum.
Nicht-EU-Gastwissenschaftlerinnen und -Gastwissenschaftler
In der Regel benötigen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger vor der Einreise nach Deutschland ein Visum. Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die als Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler arbeiten wollen, sollten nicht mit einem Touristen- oder Schengen-Visum nach Deutschland einreisen. Ein Visum kann in dem Heimatland wie auch in dem Land, das als gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Wohnsitz gilt, beantragt werden.
Visabestimmungen für einen Gastwissenschaftleraufenthalt: Internationale Gastwissenschaftler aus Drittländern benötigen unter Umständen
- eine Aufnahmevereinbarung, die je nach Herkunftsland des Gastwissenschaftlers sowohl vom Gastwissenschaftler als auch vom Leiter des gastgebenden MIN-Fachbereichs oder MIN-Forschungszentrums unterzeichnet wird.
- Eine Gastwissenschaftlervereinbarung, die von Ihrem akademischen Gastgeber an der MIN-Fakultät ausgestellt wird, muss Ihnen den Gastwissenschaftlerstatus verleihen. Eine Vorlage für die Gastwissenschaftler-Vereinbarung ist für Ihren akademischen Gastgeber auf dem Personal-Service-Portal der Universität verfügbar.
- Bei Gastwissenschaftlern aus Drittstaaten muss der Gastgeber bestätigen, dass der Aufenthalt an der MIN-Fakultät notwendig ist. Für die Ausstellung dieser Bestätigung gibt es eine DAAD-Vorlage.
Einreisende aus dem Vereinigten Königreich
Britische Staatsangehörige benötigen für selbst- oder stipendienfinanzierte Forschungs-, Studien- oder Sprachkurse, die 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten, kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis.
Für Aufenthalte, die über die oben genannten Zeiträume hinausgehen oder durch eine Beschäftigung finanziert werden, können britische Staatsangehörige nach der Ankunft in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne vor der Einreise nach Deutschland ein Visum erhalten zu haben. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb der ersten 90 Tage nach Einreise erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Ihrem Einzug bei der Meldebehörde anmelden müssen.
Außerdem ist zu beachten, dass Sie erst dann eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, die diese Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.
Bei Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung wenden Sie sich bitte an den Welcome Service für Internationale Forschende der UHH.
5. Aufenthaltserlaubnis
Jede/-r, der/die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, muss einen Aufenthaltstitel beantragen und erhalten. Somit müssen internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sollten Sie zunächst Ihren Wohnsitz im Hamburg Welcome Center anmelden.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Seit dem 1. September 2011 wird ein eAT im Scheckkartenformat ausgestellt, der die Papierform ersetzt.
Die benötigten Unterlagen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind unten aufgelistet, gemäß Informationen des Hamburg Welcome Centers. Sollte ein Dokument fehlen, wird Ihr Antrag abgelehnt. Klären Sie daher bitte vor der Beantragung mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des HWC, welche Unterlagen Sie benötigen. Der Informationsservice des HWCs ist kostenlos, aber Sie sollten ein Termin für den Besuch beim Hamburg Welcome Center vereinbaren.
Verschiedene Unterlagen müssen eingereicht oder mitgebracht werden:
- Vollständig ausgefüllter Antrag (der Download des Formulars ist in verschiedenen Sprachen möglich)
- Gültiger Reisepass
- Biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Meldebescheinigung mit Ihrer deutschen Adresse
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag oder Bestätigung durch Hotel oder Wohnheim
- Verwaltungsgebühren: 50€ bis 200€ (Änderungen vorbehalten), minderjährige Kinder zahlen weniger
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsvereinbarung (ggf. 3 Monatslohnabrechnung)
- Informationen zum Arbeitsplatz und zur Beschäftigung (offizielles Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis verwenden).
- Qualifikationsnachweis
- Lebenslauf
Sollten Sie Familie haben, reichen Sie bitte auch Folgendes ein:
- Ihre Geburtsurkunde und die Ihrer Familienangehörigen
- Heiratsurkunde
Bei jeglichen Fragen bezüglich Ihres geplanten Aufenthaltes in Deutschland mit Ihrer Familie können Sie sich mit einem HWC-Berater oder einer HWC-Beraterin in Verbindung setzen. Dies können Sie per E-Mail tun: newcomers"AT"welcome.hamburg.de, oder Sie vereinbaren vor Ihrer Ankunft telefonisch einen Termin: +49 40 42839 - 5539/ -5540.
Beachten Sie bitte:
In einzelnen Fällen sind weitere Unterlagen erforderlich. Selbst wenn alle benötigten Unterlagen eingereicht wurden, ist eine unmittelbare Ausstellung der Erlaubnis unter Umständen nicht möglich, da weitere Behörden oder Institutionen an dem Prozess beteiligt sein können. Auf deren Stellungnahme muss gewartet werden.
6. Unterkunft
Aufgrund der hohen Nachfrage und des Mangels an Unterkünften in Hamburg wird dringend empfohlen, mit der Vermittlung von Unterkünften zu beginnen, während Sie noch zu Hause sind. Hamburg Welcome Center gibt Ihnen Tipps zur Wohnungssuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Wohnraumservice für internationale Forschende Der Wohnraumservice bietet Ihnen Unterstützung, wenn Sie als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler, Doktorandin, Doktorand, PostDoc der Universität aus dem Ausland kommen und in Hamburg Wohnraum suchen.
- Welcome Service for International Reseachers: Hier finden Neuankömmlinge Unterstützung, die eine Unterkunft benötigen.
- Das Gästehaus der Universität Hamburg: Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern und Dozentinnen und Dozenten können Zimmer und Wohnungen unterschiedlicher Größe beziehen.
- 'Finding a Home': Hier finden Sie mehr Informationen zu Mietverhältnissen in Hamburg.
- Hotel Hamburg Booking: Hier finden Sie Optionen, wenn Sie es vorziehen, in Hotels oder Hostels zu einem günstigen Preis für die ersten Tage in Hamburg zu übernachten.
- WG-Gesucht: Dieses Portal bietet Zimmer in Wohngemeinschaften an.
- Über Kleinanzeigen können Sie Mietwohnungen finden, z. B. im Hamburger Abendblatt. Eine Übersicht der wichtigsten Abkürzungen in den deutschen Wohnungsanzeigen finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise:
Mietvertrag: Um ein Zimmer oder eine Wohnung zu mieten, muss ein verbindlicher Mietvertrag abgeschlossen werden. Bevor Sie einziehen, wird man Sie meist um eine Kaution bitten. Diese Einzahlung kann die Vermieterin oder der Vermieter im Falle von Beschädigungen einbehalten. Beachten Sie, dass neben der reinen Miete noch weitere Kosten, die sogenannten Betriebskosten, für Strom, Wasser, Heizung, Telefonanschluss und Weiteres, anfallen.
Hamburg Welcome Center: Wenn Sie einen Mietvertrag oder eine Bestätigung des Studierendenwohnheims erhalten haben, können Sie sich beim Hamburg Welcome Center anmelden und einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft stellen. Informieren Sie sich per E-Mail beim Hamburg Welcome Center, falls im Einzelfall noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Mietverträge unterliegen einer Kündigungsfrist, die für die Mieterin oder den Mieter sowie für die Vermieterin oder für den Vermieter bindend ist.
Rundfunkbeitrag: Jeder Haushalt muss einen Rundfunkbeitrag zahlen, um die Nutzung aller Geräte abzudecken. Dieser Beitrag beläuft sich zurzeit (Stand: Oktober 2018) auf 17,50 € pro Monat pro Wohnung, und wird unabhängig von Nutzungsverhalten und –möglichkeiten erhoben.
Wohngeld: Bei einem geringen Einkommen können Sie ggf. Wohngeld beantragen, um einen staatlichen Zuschuss zu den Mietkosten zu erhalten.
7. Amtliche Anmeldung
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ihrer Ankunft beim nächstgelegenen Standort des Hamburg Service vor Ort anmelden. Sie benötigen die Meldebescheinigung, um ein Bankkonto zu eröffnen, einen Bibliotheksausweis zu beantragen, eine Krankenversicherung abzuschließen usw.
- Der "Behördenfinder" ermittelt den Ihrem Wohnort nächstgelegenen Standort vom Hamburg Service vor Ort. Der Behördenfinder zeigt Ihnen die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Öffnungszeiten des jeweiligen Amtes an. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.
- Anmeldung in Hamburg: Hier finden Sie eine Checkliste zur Anmeldung in Hamburg.
Englische Ausfüllhilfe: - Ein englisches Muster des Anmeldeformulars finden Sie hier.
Die folgende Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
- Ein gültiger Ausweis oder Reisepass
- Geburts- und Heirats- oder Scheidungsurkunde falls zutreffend
- "Wohnungsgeberbestätigung": Bestätigung der Vermieterin oder des Vermieters
- Verwaltungsgebühr: 12€ (Änderungen vorbehalten)
Bewahren Sie die erhaltene Anmeldebescheinigung gut auf, und erstellen Sie einige Kopien, da die Anmeldebescheinigung in Deutschland als Adressnachweis gilt. Sie benötigen Ihre Anmeldebestätigung u.a. bei Banken, Büchereien etc. Vom HWC erhalten Sie außerdem Ihre Steuerkarte, falls Sie hierauf einen Anspruch haben.
8. Kontoeröffnung
Die Eröffnung eines Bankkontos ist meist unkompliziert. Um ein Girokonto eröffnen zu können, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- Meldebescheinigung über Ihren aktuellen Wohnsitz in Deutschland
- ein gültiger Reisepass
- Nachweis über die Zulassung als Promovierende
- Ein Einkommensnachweis würde die Eröffnung eines Kontos vereinfachen (Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Stipendiumsnachweis)
Adressen und Telefonnummern von Banken und Filialen finden Sie in den Gelben Seiten.
Sie sollten immer nach eventuellen Kosten fragen, bevor Sie sich tatsächlich ein Konto eröffnen lassen. Diese Kosten sind von Bank zu Bank verschieden und können – unter anderem – für Folgendes berechnet werden: Kontoeröffnung, jährliche Bearbeitungsgebühren, Kreditkartenkosten, Abhebegebühren, Ausdrucke von Kontoauszügen
Je nach Bank und gewählten Kontoeigenschaften wird Ihnen die zugehörige Karte meist innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.
9. Krankenversicherung, Gesundheitswesen und Notfalldienste
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Einwohner und Besucher in Deutschland krankenversichert sein müssen. Das gilt für alle, auch für Gastwissenschaftler aus dem Ausland und ihre begleitenden Familienangehörigen. Sie müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren bestehenden Versicherungsschutz zu erweitern oder eine Versicherung abzuschließen, die speziell für die Dauer Ihres Aufenthalts gilt.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Krankenversicherung den deutschen Standards entspricht. Um eine erste Zahlung zu erhalten, ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung erforderlich.
Gastwissenschaftler aus EU-/EFTA-Ländern, die eine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) oder das Formular S1 (ehemals E109 für Familien) besitzen, haben in Deutschland Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung. Nicht-EU-/Nicht-EFTA-Staatsangehörige müssen eine Krankenversicherung bei einem zugelassenen Versicherungsanbieter in Deutschland abschließen.
Bitte wenden Sie sich an den Welcome Service für internationale Forschende der Universität Hamburg, wenn Sie sich über den Abschluss einer Krankenversicherung für Kurzzeit-Gastwissenschaftler und Ihre mitreisende Familie informieren möchten.
Weitere Informationen:
Krankenversicherungssysteme
Zwei Krankenversicherungssysteme in Deutschland:
- Die gesetzliche Krankenversicherung: Die meisten Personen (aus dem In- und Ausland) sind zum Abschluss einer gesetzlichen Versicherung verpflichtet (in der Regel obligatorisch, wenn Ihr Bruttogehalt unter 62.550 Euro pro Jahr liegt).
- Eine private Krankenversicherung bietet im Allgemeinen ein höheres Leistungsniveau bei der medizinischen und zahnärztlichen Behandlung, Eine pirvate Krankenversicherung ist auch nicht für Alle von Vorteil.
Finden Sie zunächst heraus, ob Sie überhaupt zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung wählen können.
Beiträge
In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenkassen. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt seit dem 01.01.2019 der Beitragssatz von 14,6% des Bruttomonatsgehaltes. Die Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Beiträge erheben. Die Kosten für die Krankenversicherungsbeiträge (einschließlich eines möglichen zusätzlichen Beitragssatzes von 1,1 % Ihres anrechenbaren Bruttogehalts) werden zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt (ab Januar 2019) und werden automatisch von Ihrem Monatsgehalt abgezogen.
Krankenkassen
Gelbe Seiten Krankenkassen: Eine Liste der Krankenkassen finden Sie hier.
Bevor Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, sollten Sie sich genau informieren, welche Leistungen, Therapien, Behandlungen und Zusatzleistungen sie anbietet und welche Leistungen und Zahlungen Sie in Anspruch nehmen können. Fordern Sie eine Broschüre an und lesen Sie diese sehr sorgfältig. Die Leistungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Mitglied einer Krankenkasse zu sein, bedeutet nicht, dass diese für alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Versorgung entstehen, verantwortlich ist. Einige Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, für Medikamente, für Hilfsmittel, für die Behandlung durch Therapeuten oder Rehabilitationsmaßnahmen werden von Ihrer Krankenkasse möglicherweise nicht vollständig übernommen. Patienten müssen oft einen persönlichen Selbstbehalt (Patientenbeitrag) zahlen. Außerdem gibt es Behandlungsformen, die von den Patienten vollständig bezahlt werden müssen. Wenn Sie sich über zusätzliche Kosten unsicher sind, die Sie möglicherweise für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung bezahlen müssen, fragen Sie Ihre Krankenkasse im Voraus um Rat.
Erforderliche Dokumente für einen Mitgliedsantrag
- Pass bzw. Reisepass
- Anmeldebescheinigung für den Wohnsitz
- Nachweis der finanziellen Situation (z.B. Einkommenserklärung, Stipediennachweis, o.ä.)
- Angaben zum Bankkonto
Mentale Gesundheit
Psychologische Beratung: Zur Unterstützung Ihrer mentalen Gesundheit bietet das Campus-Center der Universität Hamburg sowohl Einzelsitzungen, Gruppencoachings, als auch Tipps bei der Therapeutensuche.
Weitere Ressourcen:
- Telefonseelsorge: (0800 / 1110111 und 0800 / 1110222)
- Therapieführer Hamburg
Gesundheitsversorgung und Notfalldienste
Stellen Sie sicher, dass Sie von Ihrer Krankenversicherung einen Krankenversicherungsnachweis erhalten. Zusätzlich werden Sie eine Krankenversicherungskarte bekommen, die Sie immer bei sich haben müssen. Wenn Sie krank werden, können Sie direkt zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen.
Gelben Seiten Ärzte: Hier lassen sich Adressen und Telefonnummern von Ärzten und Ärztinnen finden. Geben Sie die Art des gesuchten Arztes oder Facharztes in das Suchfeld "Stichwort, Name, Telefonnummer" ein.
Sollten Sie am Wochenende oder in der Nacht dringend medizinische Versorgung brauchen, so wenden Sie sich an die Ambulanz oder die Notaufnahme eines Krankenhauses oder rufen Sie einen Arzt oder eine Ärztin an. Notärzte sind in lokalen Zeitungen unter „Ärztlicher Notdienst“ oder „Notdienst“ aufgeführt.
Notfallnummern | |
Polizei | 110 |
Feuerwehr / öffentlicher Rettungsdienst | 112 |
Apotheken Notdienst | 22833 |
Ärtzlicher Notdienst | 116 117 |
Notfallpraxis In Altona: Stresemannstraße 54, 22769 Hamburg Öffnungzeiten: Mo, Di, Do, Fr 19-24 Uhr, Mi 13-24 Uhr, Sa, So, Feiertags 7-24 Uhr |
Wir übernehmen weder Garantie für die Korrektheit oder Vollständigkeit aller hier einsehbaren Informationen noch Haftung für die Inhalte auf den verlinkten Webseiten. Die angegebenen Informationen sollen nur einen generellen Überblick bieten. Verweise auf Produkte oder Dienste eines Dritten bedeuten keine Empfehlung dieser Produkte oder Dienste.
10. Familienangelegenheiten
Das Familienbüro bietet Unterstützung und Beratung bei familiären Angelegenheiten. Des Weiteren stellt das Büro Informationsmaterialien in Form von Flyern und Broschüren zur Verfügung.
Arbeitserlaubnis für Ehepartnerinnen oder Ehepartner
Ehepartner oder Ehepartnerinnen, die Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen begleiten und während ihres Aufenthalts in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis. Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen müssen keine Arbeitserlaubnis beantragen. Wird eine Arbeitserlaubnis benötigt, so muss diese vor dem Reiseantritt nach Deutschland bei einem deutschen Konsulat oder einer deutschen Botschaft in dem jeweiligen Heimatland beantragt werden. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis sollte frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitungsdauer oft mehrere Wochen beträgt.
Kinder nach Deutschland mitbringen
- Kinder (unter 18) nach Deutschland mitbringen
- Kindertagesstätten sind oft stark belegt und die Aufnahme hängt von den Einkommensverhältnissen beider Elternteile ab. Auch hier sollte der Aufnahmeantrag frühzeitig eingereicht werden.
- Betreuungsmöglichkeiten der Universität Hamburg: Es werden verschiedene Betreuungsmöglichkeiten angeboten wie etwa die Kitas des Studierendenwerks Hamburg, das Spielgruppen-Projekt Casper und die Wochenendbetreuung Kita KinderCampus. Die MIN-Fakultät bietet zudem die Kurzzeitbetreuung Zwischenspeicher auf dem Informatik-Campus in Stellingen an.
- Internationaler Unterricht/Internationale Schulen in Hamburg
- Kindergeld
11. Haftpflichtversicherung
Sie sollten wissen, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist. Es lohnt sich, für die gesamte Dauer Ihres Forschungsaufenthaltes eine (Familien-)Haftpflichtversicherung abzuschließen, für den Fall, dass Schäden an Dritten entstehen.
Eine private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch schützt Sie vor Ansprüchen aus verursachten Schäden. Standard-Drittversicherungen sind nicht teuer und die Bedingungen sind ähnlich.
Bei Fragen können Sie sich an den UHH Welcome Service für internationale Forschende.
12. Arbeitssprache und Sprachkurse
Sprachkurse werden in der Regel auf sechs verschiedenen Niveaus von A1 bis C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen angeboten. Die sechs Niveaus A1 und A2 für Basisbenutzer, B1 und B2 für fortgeschrittene Benutzer und C1 und C2 für erfahrene Benutzer sind eine Interpretation der klassischen Einteilung in Basis (A), Intermediate (B) und Advanced (C).
In-Class-Kursangebote
- Gemeinsames Sprachenzentrum der Universität Hamburg und der Volkshochschule Hamburg
- Volkshochschule (Niveaus von A1 - C2)
- Goethe-Institut
- Kursinformationsportal Hamburg (von weiteren Sprachinstitutionen in Hamburg)
- Career Center Workshops und Seminare an der Universität Hamburg
Sprachlernangebote an der Universität Hamburg
- PIASTA Sprachenkompass
- Career Center: Veranstaltungen, Beratungsleistungen, Netzwerke und ein Informationspool, Guides und Unterstützungen auf Ihrem Karriereweg
Online-Deutschkurse
- BBC Languages: Für Deutsch-Grundlagen melden Sie sich für den kostenlosen Online-Kurs "Deutsche Schritte" für Anfänger anmelden. Nach Abschluss dieses Kurses sollten Sie in der Lage sein, häufig verwendete Begriffe aus den Bereichen mit den meisten unmittelbaren Bedürfnissen für Ihren Aufenthalt in Deutschland zu verwenden und zu verstehen. Sie erhalten wöchentlich E-Mail-Tipps.
- DW-Deutschkurs der "Deutschen Welle" bietet auch einen kostenlosen interaktiven Deutsch-Selbstlernkurs für alle. Es umfasst die Stufen A1 bis C2. Wählen Sie die Stufe, die am besten zu Ihnen passt, indem Sie einige Beurteilungsfragen beantworten. Dann wählen Sie aus E-Learning am Computer, mit kurzen Videos, Audiokursen oder Podcasts oder mit Texten und Arbeitsblättern. Microsoft Internet Explorer 6.0 oder höher / Firefox 1.5 oder höher werden empfohlen. Um diese Website nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem eigenen Passwort anmelden.
Für weitere Fragen zum Sprachangebot wenden Sie sich bitte an Referentin für Internationalisierung und Nachwuchsförderung(Janie.Wermter"AT"uni-hamburg.de).
13. Workshops und Seminare
Kurse, Seminare und unterschiedliche Veranstaltungen werden von verschiedenen Anbietern an der UHH angeboten:
14. Informationen für neue Mitarbeiter und Angestellte der Universität Hamburg
Im KUS Portal finden Sie alle notwendigen Informationen über Ihren Gastwissenschaftler-Aufenthalt an der UHH. Nicht nur Allgemeines sondern auch Zielgruppen oder Themen spezifische Informationen. Auch die Themen Finanzierung und Gastrecht werden hier behandelt.
Sie sind bereit? Wir freuen uns darauf, Sie an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg begrüßen zu dürfen!
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg!
Beste Grüße
Ihre MIN-Fakultät
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