Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Postdoc-Programm) Kurzstipendien • DAAD
Hinweis für alle Bewerberinnen und Bewerber:
Bitte beachten Sie folgende Terminänderung: Die erste Auswahl 2023 findet nicht wie üblich Ende Februar 2023, sondern am 15. März 2023 statt. Wir bemühen uns, den frühestmöglichen Stipendienantritt zum 1. April 2023 trotzdem zu ermöglichen.
Programmziel
Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachbereiche, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Bewerbungsberechtigt sind Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein (s. Abschnitt "Bewerbungsunterlagen"). Lesen Sie dazu bitte auch unsere FAQ.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland.
Nicht gefördert wird die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem.
Innerhalb des Förderzeitraums sind ebenso Aufenthalte in mehreren Ländern oder auch in mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb eines Landes möglich. Geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an.
Dauer der Förderung
Drei bis sechs Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
Monatlicher Grundbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben in Höhe von 1.750 Euro
Auslandszuschlag sowie Kaufkraftausgleich (nach Gastland und -ort unterschiedlich), die sich bei Begleitung durch die Familie und je nach Anzahl der Kinder erhöhen. Beispiel für USA, Boston:
-1.323 Euro alleinstehend
-1.852 Euro mit Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner/eingetragener Lebenspartnerin
(Es handelt sich um unverbindliche Berechnungsbeispiele; Änderungen können sich aus Kaufkraftausgleichentwicklungen ergeben)
Kinderzulage für Kinder unter 18 Jahren (monatlich 400 Euro für das erste und 100 Euro für jedes weitere Kind)
Kinderbetreuung: Bei Begleitung durch Kinder unter 12 Jahren können die monatlichen Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe des Stipendiengrundbetrags übernommen werden.
Sachkostenbeihilfe in Höhe von 250 Euro pro Stipendienmonat für den Kauf von Fachbüchern, Besuch von Fachkongressen etc.
Reisekostenpauschale für die Reise vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück.
Zuschuss zu Kosten für Kongressteilnahmen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt des Stipendiaten in Zusammenhang stehen (auf Antrag)
Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie hier: Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler (Postdoc-Programm) - Kurzstipendien • DAAD