Sie überprüfen den von der internationalen Partnerhochschule geprüften bzw. korrigierten und zurückgesendeten Vertrag und leiten die Unterlagen an das Dekanat für Internationalisierung und Nachwuchsförderung der MIN weiter (Kontakt: Janie Wermter). Das Dekanat für Internationalisierung prüft den Vereinbarungsentwurf auf (In)Kompatibilität mit den Standardmustern. Anschließend holen Sie sich bitte eine schriftliche Zustimmung der Fachbereichsleitung für das MoU-Vorhaben ein und leiten diese mit dem Vertrag in zweifacher Ausfertigung weiter.
Findet die Vereinbarung die Zustimmung des Dekanats für Internationalisierung und Nachwuchsförderung, so leitet es diesen nach erfolgter Prüfung an die Abteilung Internationales (Abt. 5), die die Vereinbarung juristisch prüft. Gegebenfalls wird die Vereinbarung mit Abteilung 3 für Studium und Lehre oder mit Abteilung 4 für Forschung abgestimmt. Diese Abteilungen senden die rechtlich geprüfte Vereinbarung an das Dekanat für Internationalisierung und Nachwuchsförderung der MIN zurück, das die Unterschrift des Dekans veranlasst.
Internationale Kooperationen sicher gestalten:
Alle Mitglieder der Universität, die sich im internationalen Kontext bewegen und kooperieren finden im Leitfaden der Universität Hamburg Informationen und Hiweise zur sicheren Gestaltung und Risikominimierung in der internationalen Zisammenarbeit. Der Leitfaden unterstützt alle UHH-Mitglieder beim Aufbau von Kooperationen, klärt rechtliche Rahmenbedingungen, sensibilisiert siefür mögliche Risiken und hilft Ihnen, diese zu minimieren
Leitlinien: Internationale Zusammenarbeit sicher gestalten
Vertieftes Prüfverfahren:
Wenn Sie eine Kooperation mit Institutionen aufbauen möchten, die in Ländern liegen, in denen die Wissenschaftsfreiheit stark eingeschränkt ist und das Kooperationsthema exportkontrollrechtliche Relevanz aufweist, muss das vertiefte Prüfverfahren durchlaufen werden: vertieftes Prüfverfahren