Schulpraktika

Verpflichtende Schulpraktika
Schul- und Betriebspraktika bieten eine sehr gute Möglichkeit, Berufe, Einrichtungen, Arbeitsmethoden und Wissenschaftsgebiete kennenzulernen.
In Hamburg gibt es seit vielen Jahren verpflichtende Schulpraktika, die von allen Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen absolviert werden müssen. Dabei sind die Praktikanten über die Schulbehörde versichert, dürfen aber keine potentiell gefährlichen Arbeiten ausführen. Ein Schulpraktikum wird nicht vergütet, die Praktikanten sammeln Erfahrungen, die später für die Berufs- oder Studienwahl sehr hilfreich sein können.
Interessenten, die ein Schulpraktikum an der MIN-Fakultät der Universität Hamburg absolvieren möchten, wenden sich am besten frühzeitig direkt an die einzelnen Arbeitsgruppen der Fachbereiche. Es müssen keine Arbeits- oder Praktikumsverträge abgeschlossen werden, es gelten die Vorgaben für ein Betriebspraktikum an allgemeinbildenden Schulen der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Freiwillige Praktika
Oft werden sogenannte freiwillige Praktika angefragt, die für einen Schul- oder Studienabschluss nicht zwingend notwendig sind. Diese Form der Praktika können an der Universität Hamburg leider nicht angeboten werden, da es sich um sozialversicherungspflichtige Praktika handeln würde, bei denen der gesetzliche Mindestlohn zu beachten wäre. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eigenen Forschungsfragen im Schülerforschungszentrum Hamburg nachzugehen und darüber ggf. Kontakt zu den Forschenden der Hamburger Hochschulen zu erhalten.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen sind im KUS-Portal der Universität Hamburg zu finden.