Schließfächer
Hinweise zur Nutzung der Schließfächer der Bibliothek MIN-Forum
(1) Die Bibliothek MIN-Forum stellt den Nutzenden des MIN-Forums zur Aufbewahrung von Garderobe und Taschen während des Aufenthalts Schließfächer zur Verfügung. Die Schließfächer sind nur für den Gebrauch während des Aufenthalts im MIN-Forum, bzw. der Bibliothek bestimmt. Es ist nicht zulässig, pro Person mehr als ein Schließfach gleichzeitig zu belegen.
(2) Die Schließfächer sind für den Tagesgebrauch bestimmt und bis spätestens zur Schließung der Bibliothek zu räumen. Ein Dauergebrauch ist nicht zulässig. Schließfächer, die nach Schließung der Bibliothek noch verschlossen sind, werden durch Bibliothekspersonal geöffnet, ohne dass es einer ausdrücklichen Räumungsaufforderung oder eines vorherigen Hinweises bedarf. Ein eventueller Inhalt des Schließfaches wird entnommen und in der Bibliothek aufbewahrt. Lebensmittel und (Pfand-)Flaschen werden ohne Anspruch auf Erstattung entsorgt. Nicht abgeholte Fundsachen werden in regelmäßigen Abständen an das Serviceteam übergeben. Es können Gebühren gemäß der Gebührenordnung für die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg in der aktuell gültigen Fassung erhoben werden.
(3) Die Schließfächer werden mit einem PIN-Code verschlossen. Für die Nutzung der Schließfächer müssen sich Nutzende daher sowohl den PIN-Code als auch die Nummer des Schließfaches merken.
(4) Die Aufbewahrung in den Schließfächern gilt nicht als Verwahrung durch die Bibliothek. Diese übernimmt keine Haftung für die eingebrachten Gegenstände. Es sollten daher keine Schlüssel, Ausweise, Geld und sonstige Wertsachen darin verwahrt werden.
(5) Es ist untersagt, Chemikalien sowie schnell verderbliche, gefährliche, gesundheitsgefährdende, hygienisch bedenkliche oder stark riechende Stoffe und Gegenstände sowie illegale Substanzen und/oder Gegenstände in den Schließfächern aufzubewahren.
(6) Im Falle einer Störung eines Schließmechanismus und/oder bei Nichtfunktionieren des Schließmediums ist das Bibliothekspersonal zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Die Kosten für die Behebung von Schäden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unsachgemäßer Bedienung werden den Nutzenden in Rechnung gestellt.
(7) Eine Öffnung der Schließfächer durch das Bibliothekspersonal bei Vergessen des PINs ist möglich. Eine Aushändigung des Inhalts kann nur erfolgen, wenn dieser vorher beschrieben werden kann. Die Berechtigung zur Entgegennahme des Inhalts ist schriftlich zu bestätigen, die Identität ist anhand eines Personalausweises oder eines Passes inkl. Meldebestätigung zu belegen.
(8) Die nutzende Person haftet für jeden Schaden, der durch sie, beispielsweise aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unsachgemäßer Bedienung, oder durch die von ihr eingebrachten Gegenstände entsteht. Verunreinigungen, die durch die Nutzung entstehen, sind durch die Nutzenden sofort zu beseitigen. Mutwillige Beschädigungen werden zur Anzeige gebracht und führen zu einem Hausverbot gemäß der Hausordnung der Universität Hamburg.
(9) Bei missbräuchlicher Nutzung behält sich die Bibliothek vor, Nutzende zukünftig von der Nutzung der Schließfächer auszuschließen.