Studiengänge
FAR-Beschluss
Prozess zur Einführung und Änderung von Studiengängen sowie von Satzungen über besondere Zugangsvoraussetzungen und Auswahlsatzungen vom 6.03.2013
Es sind folgende Dokumente vorzulegen
- Eine knappe Begründung, weshalb Änderungen gewünscht werden
- Falls Neufassung: Die vollständigen FsB
- Falls Änderungen: Nur die Änderungen selbst als Beschlussvorlage; zusätzlich eine integrierte Lesefassung, in der die inhaltlichen Änderungen markiert sind.
- Die vollständigen Modulbeschreibungen
- Falls sich kapazitäre Änderungen ergeben: aktuelle Ausfüllrechnungen (CNW)
- Falls sich Änderungen im Import/Export ergeben: Auswirkungen auf Export/Import anderer Fachbereiche/Fakultäten/Hochschulen
- Falls Neueinführung: Blatt mit Datenorganisatorischen Angaben 3:
- Falls Neueinführung: Angaben zur Studiengangorganisation, zur Einordnung in den STEP sowie zu den Ressourcen 4
- Falls Neueinführung: Studiengangskonzept 5
3 vgl. Anhang - Handreichung Nr. 8 von Ref. 31 – Einführung neuer Studiengänge, S. 18 f.
4 vgl. Anhang - Handreichung Nr. 8 von Ref. 31 – Einführung neuer Studiengänge, S. 18 f.
5 vgl. Anhang - Handreichung Nr. 8 von Ref. 31 – Einführung neuer Studiengänge, S. 21)
Prozess zur Einführung und Änderung von Studiengängen
- Studienkommission 1 beschließt Vorlage für den FAR
- Studiengangsverantwortlicher schickt Vorlage zur Prüfung an den erweiterten Vorstand
- Nach erfolgter Prüfung: Studiengangsverantwortlicher oder Beauftragter für Studium und Lehre schickt Vorlage über Studienbüro an Studiendekanat und ALSt (spätestens 5 Wochen vor FAR-Sitzung)
- Der ALSt befasst sich mit der Vorlage (4 Wochen vor FAR-Sitzung) und teilt Studiendekanat, dem Beauftragten für Studium und Lehre sowie dem Studiengangsverantwortlichen Änderungsvorschläge mit (mündlich auf ALSt-Sitzung, per Protokollauszug spätestens 3 Wochen vor FAR-Sitzung)
- Die Studienkommission beschließt, – notfalls auf Vorschlag des Studiengangsverantwortlichen oder des Beauftragten für Studium und Lehre im Umlaufverfahren – , welche Änderungsvorschläge des ALSt aufgenommen werden sollen (und welche nicht) und leitet die ggf. überarbeitete Vorlage an das Studiendekanat und den ALSt (mit Kennzeichnung, welche Änderungen übernommen wurden) (spätestens 10 Tage vor FAR-Sitzung).
- Die Unterlagen (inkl. ALSt-Protokoll sowie Kennzeichnung, welche der ALSt-Änderungen übernommen wurden) werden an den FAR geschickt (1 Woche vor FAR-Sitzung)
- Wenn die FAR-Mitglieder Änderungswünsche haben, sollen sie diese dem Studiengangsverantwortlichen und/oder dem Beauftragten für Studium und Lehre ebenfalls vor der Sitzung mitteilen, damit dieser vor der Sitzung ggf. Rücksprache halten kann.
- Der TOP wird auf der FAR-Sitzung wie folgt behandelt 2:
- Der Studiengangsverantwortliche und/oder der Beauftragte für Studium und Lehre vertritt die Studienkommission im FAR, fasst die wesentlichen Änderungen zusammen und begründet anschließend, warum Änderungswünsche des ALSt ggf. nicht aufgenommen wurden.
- Anschließend werden die vorgelegten Änderungen insgesamt vom FAR abgestimmt
- Werden die Änderungen abgelehnt, kann der FAR auf Antrag des Studiengangsverantwortlichen oder des Beauftragten für Studium und Lehre entscheiden, Änderungswünsche des ALSt einzeln abzustimmen (falls zu erwarten ist, dass die Ablehnung nur aufgrund einzelner nicht umgesetzter ALSt-Wünsche erfolgte). Anschließend entscheidet der Studiengangsverantwortliche und/oder der Beauftragte für Studium und Lehre, ob die so modifizierte Vorlage zur Abstimmung gestellt werden soll, oder ob eine erneute Befassung innerhalb der eigenen Studienkommission erforderlich erscheint.
- Will der FAR Änderungen gegen den Willen des Studiengangsverantwortlichen/ Beauftragten für Studium und Lehre beschließen, so soll über diese Änderung erst auf der nächsten FAR-Sitzung abgestimmt werden und der Studienkommission vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Bei Bedarf können die FSBs auch von Seiten des Studiengangsverantwortlichen oder des Beauftragten für Studium und Lehre zurückgezogen werden.
1 Eine Kommission auf Fachbereichs- oder Studiengangsebene, in der eine angemessene Beteiligung von Lehrenden und Studierenden gewährleistet ist und an der auch mit dem Studiengangsmanagement befasste Personen teilnehmen können. Die Ausgestaltung und Zusammensetzung der Kommission soll durch die Fachbereiche erfolgen. Die Fachbereiche berichten dem Dekanat und dem FAR über die Ausgestaltung und Zusammensetzung der Kommission.
2 Es scheint angemessen, dass der Vorschlag als Gesamtpaket von den fachnahen Studienkommissionen kommt. Das übliche Verfahren, eine Vielzahl einzelner Anträge abzustimmen, ist in diesem Fall nicht zielführend, weil dann die Änderungen insgesamt evtl. nicht mehr sinnvoll sind bzw. das angestrebte Ziel verfehlen.
FAR-Beschluss: Änderung des Verfahrens für die Genehmigung/Änderung von FSBs/ Modulbeschreibungen (mit Anlage)
- Der Go-Beschluss soll vor Ende Juni des Vorjahres der Einführung erfolgen, da die Frist zur Einreichung bei Ref. 31 der 30. Juni ist. Für den „GO-Beschluss“ eines neuen Studiengangs (Einrichtung eines neuen Studiengangs gem. § 91 Abs. 2 Nr. 3 HmbHG) sind dem FAR nicht die vollständigen FSBs zur Beschlussfassung vorzulegen, sondern lediglich das Studiengangskonzept und die Ausfüllrechnungen. Der „Go-Beschluss“ erfolgt also zukünftig nicht mehr erst dann, wenn der Studiengang soweit fertig geplant ist, dass der FAR sich sicher ist, dass er erfolgreich eingeführt wird. Vielmehr ist es zukünftig ein Beschluss, dass der Studiengang eingeführt werden soll und mit den Detailplanungen begonnen werden soll. Da der FAR ja zu einem späteren Zeitpunkt die Einführung bereits dadurch stoppen kann, indem er keine FsB verabschiedet, schränkt sich der FAR hierdurch nicht weiter ein, sondern wird lediglich bereits zu einem früheren Planungszeitpunkt beteiligt.
- Die Beschreibungsmerkmale in den FSBs und den zugehörigen Modulhandbüchern überlappen. Für die Konsistenz der FSBs und der zugehörigen Modulhandbücher sind die jeweils federführenden Fachbereiche verantwortlich.
- Für den ‚Voll-Beschluss‘ eines neuen Studiengangs (Erlass, Änderung von Hochschulprüfungsordnungen gem. § 91 Abs. 2 Nr. 1 HmbHG) ist dem FAR das vollständige Modulhandbuch zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Beschluss soll vor Ende Januar im Jahr der Einführung erfolgen, da die Frist zur Weiterleitung an Ref. 31 der 31. Januar ist.
- Änderungen von Modulbeschreibungen hinsichtlich nicht in den FSBs enthaltener Beschreibungsmerkmale werden von dem jeweils für das Modul zuständigen Fachbereich unter angemessener Beteiligung der Statusgruppen der Studierenden und Lehrenden herbeigeführt und beschlossen und müssen dem Dekanat und dem FAR zeitnah zur Kenntnis gegeben werden. Ggf. sind bei Verwendung des Moduls in mehreren Studiengängen betroffene andere Fachbereiche ebenfalls in den Entscheidungsprozess einzubinden. Die Form der Einbindung der Statusgruppen und ggf. anderer betroffener Fachbereiche ist darzulegen. Eine solche angezeigte Änderung kann auf Antrag und bei mehrheitlicher Zustimmung des FAR auf die Tagesordnung einer FAR-Sitzung gesetzt werden. Bei einer solchen Befassung des FAR ist der verantwortliche Fachbereich anzuhören. Der FAR kann die behandelte Änderung durch Mehrheitsbeschluss ablehnen und damit den verantwortlichen Fachbereich zu einer Überarbeitung auffordern.
Checkliste
Checkliste zu den inhaltlichen Mindestanforderungen an die fakultätsinternen Beschlüsse zur Einführung eines neuen Studiengangs (Vorlage Ref. 12, vereinbart von der Studien-dekanekammer am 8. Juni 2012)
Im Folgenden werden die inhaltlichen Mindestanforderungen an die frühzeitig im Vorfeld zu beschließenden Rahmenbedingungen bei der Einführung eines neuen Studiengangs aufge-führt.
Datenorganisatorische Angaben
- (federführende) Fakultät (bei fakultätsübergreifenden Studiengängen)
- Fachbereich
- Titel des Studiengangs
- Studienfach (bestehend oder neu; deutsch, englisch, Langbezeichnung, Kurzbezeichnung mit max. 30 Zeichen)
- Studienabschluss bzw. Studienabschlüsse (bestehend oder neu)
- Studienform bzw. Studienformen (bestehend oder neu)
- (federführende) Lehreinheit (bestehend oder neu)
- beteiligte Fakultäten
- beteiligte Lehreinheiten (bestehend oder neu)
Ergänzung zu den Punkten Studienfach, Studienabschluss, Studienform, (federführende) Lehr-einheit, beteiligte Lehreinheiten:
Bei diesen Angaben werden entweder bestehende oder neue Bezeichnungen verwendet. Wenn es sich um neue Bezeichnungen handelt, wird Referat 13 zu einem späteren Zeitpunkt dazugehörige neue Signaturen vergeben.
Erläuterung zum Punkt Studienform:
Hierbei soll angegeben werden, in welchen Studienfor-men das Studium absolviert werden kann (Erststudium, Ergänzungs- und Erweiterungsstudi-um, Promotionsstudium, Weiterbildungsstudium, Konsekutives Masterstudium sowie zukünf-tig für die Lehramtsstudiengänge eine UHH-spezifische Studienform „Anpassungsstudium“). Außerdem kann die Einrichtung einer neuen Studienform
Angaben zur Studiengangorganisation, zur Einordnung in den STEP sowie zu den Ressourcen
- verantwortliche Studiengangsleitung/Programmdirektion (Angaben mit Tel. und E-Mail-Adresse)
- verantwortliches Studienbüro
- Einführung geplant zum (Angabe des Semesters)
- Beschreibung der Einordnung des Studiengangs in den STEP und damit der strategischen Bedeutung des Studiengangs
- Regelstudienzeit
- voraussichtliche Anzahl der Anfängerplätze. Sofern die Anzahl von 15 Studienplätzen unter-schritten wird, ist eine begründende Stellungnahme des Dekanats beizufügen.
- Curricularwert
- Angabe, ob mehrere Vertiefungsprofile o.ä. vorgesehen sind mit der Notwendigkeit (neue) Parallelangebote zu etablieren
- Referat 31 Handreichung Nr. 8 – Einführung neuer Studiengänge Stand: Juli 2012
- Seite 19 von 29
- Angaben zur Herkunft der Ressourcen für den neu einzuführenden Studien-gang/Beschreibung der voraussichtlichen Kompensation
Erläuterung zum Punkt Angaben zur Herkunft der Ressourcen für den neu einzuführenden Stu-diengang/Beschreibung der voraussichtlichen Kompensation:
Auf Grund laufender Studiengän-ge bestehen bereits kapazitäre Bindungen. Die Ressourcenplanung muss daher i.d.R. auf Grundlage der noch zur Verfügung stehenden kapazitären Ressourcen und/oder Umschichtun-gen der kapazitären Bindungen von bereits eingeführten Studiengängen erfolgen. Dies ge-schieht unter Einhaltung von Rahmenvorgaben (z.B. hinsichtlich der Zielzahlen Bachelor- bzw. Masteranfänger/innenplätze, CNW [Anpassung an politische Vorgaben]). D.h. die Neueinrich-tung eines Studiengangs setzt eine Kompensation an anderer Stelle voraus (z.B. Ablösung eines oder mehrerer Studiengänge).
Anmerkung:
Bei fakultätsübergreifenden Studiengängen sind alle beteiligten Fakultäten ein-zubeziehen bzw. interfakultäre Abstimmungen erforderlich.
Leitfaden für die Erstellung eines Studiengangskonzeptes im Rahmen des dreistufigen Ge-nehmigungsverfahrens zur Einführung von Masterstudiengängen (Vorlage Ref. 12)
12/Sku, Stand: 12.07.2012
Das Studiengangskonzept bildet den geplanten Studiengang ab und legt dar, wie (bzw. ob) die „Ge-sichtspunkte für die Einführung von Masterstudienangeboten“ darin eingehen. Es müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, jedoch sollte zu jedem Kriterium Stellung genommen werden.
Die folgenden Stichpunkte sollen bei der Erstellung des Studiengangskonzepts als Leitfaden dienen:
- knappe Abbildung des Curriculums (Studienplan, Studienschwerpunkte/Spezialisierungen, For-schungs- oder Anwendungsorientierung) und Darstellung der Studienziele
- Einordnung des Studiengangs in das Fakultätsprofil (z.B. Beitrag zur Profilbildung, Alleinstellungs-merkmal, Abgrenzung/Verbindung zu anderen Studiengängen)
- bei forschungsbezogenem Masterstudiengang: Darlegung, wie Forschung bzw. ein universitä-rer/fakultärer/fachlicher Forschungsschwerpunkt in den Studiengang eingeht und sich auf die Lehre auswirkt (z.B. Lehrveranstaltung, Abschlussarbeit, Schwerpunkt/Spezialisierung)
- bei anwendungsbezogenem Masterstudiengang: Darstellung des expliziten Anwendungsbezugs
- Vernetzung des Studiengangs (z.B. Mehrfachnutzung von Modulen, fakultätsübergreifende Zusam-menarbeit); bei Beteiligung von mehr als einer Fakultät Nachweis der Abstimmung durch Bestäti-gungen aus den beteiligten Dekanaten
- Nachweis der ausreichenden Kapazität und sowie der qualitativen und quantitativen personellen Verankerung (ggf. getrennte Ausweisung von aus Studiengebühren zu finanzierenden Stellen und Lehrangeboten, inkl. Darlegung der Verbesserung der Betreuungssituation); Beifügung einer Ausfüll-rechnung auf Lehrveranstaltungsebene
- vorhandene bzw. geplante (inter-/nationale) Kooperationen (z.B. mit Universitäten, Forschungsein-richtungen, Wirtschaftsunternehmen) und Erläuterung, wie sich diese auf den Masterstudiengang auswirken (z.B. Auslandssemester, Praktikum, externe Einzel- oder Lehrveranstaltungen/Referenten, Austausch von Lehrenden, Anfertigung von Abschlussarbeiten)
- Sicherstellung der Möglichkeit zur Mobilität im Curriculum (Mobilitätsfenster) und Unterstützung eines Auslandsaufenthalts (z.B. Auslandssemester, Praktikum) beispielsweise durch Beratung, Sti-pendien, vorhandene Kooperationen, Anrechnung erworbener Credits, Anfertigung Abschlussarbeit
- Berücksichtigung weiterer Internationalisierungskriterien, z.B. englischsprachige Lehrveranstaltun-gen, internationale Zusammensetzung der Studierenden und Lehrenden
- bei interdisziplinärem Studiengang: Darlegung der Ausgestaltung der Interdisziplinarität
- Darstellung, ob besondere Zugangsvoraussetzungen gefordert werden; falls ja, welche mit kurzer Begründung
- falls Auswahlverfahren stattfinden, kurze Darstellung der Kriterien für die Auswahl und des Ablaufs
- Analyse der Nachfrage seitens potentieller Studierender und des Bedarfs seitens des Arbeitsmarktes
- Darlegung eines ausreichenden Zeitmanagements (u.a. Einführungsbeschluss durch Fakultätsrat, Erstellung von Fachspezifischen Bestimmungen, Genehmigung der Fachspezifischen Bestimmungen durch das Präsidium, Bewerbung des Studiengangs, Zulassung der Studierenden)
Studiengangskonzepte (einschließlich des Studienplans sowie der Ausfüllrechnung) sollen vom zustän-digen Dekanat per E-Mail an die Referate 31 und 11 geschickt werden. Das Dekanat stellt sicher, dass die Studiengangskonzepte mit dem Fakultäts-Mastergesamtkonzept in Einklang zu bringen sind.