Leitfäden und Prozesse
Vorbereitung des Aufenthaltes von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern
1. Vor dem Antritt des gastwissenschaftlichen Aufenthaltes
Bevor die Gastwissenschaftlerinnen oder der Gastwissenschaftler seinen oder ihren Aufenthalt in Hamburg antritt, müssen folgende Punkte geklärt sein:
- das wissenschaftliche Ziel des Aufenthaltes (Forschung, Weiterbildung/Spezialisierung, Professur, Lehre)
- das Visum für den gastwissenschaftlichen Aufenthalt
- der Status, in dem er oder sie arbeiten wird (Stipendiat, Arbeitnehmer, Gast ohne finanzielle Unterstützung)
- die wissenschaftliche Eingliederung und Betreuung
- Verfügbarkeit der für das Forschungsprojekt notwendigen Geräte und Verbrauchsmaterialien
- die Finanzierung des Aufenthaltes
- die Unterkunft
- die Kranken- und Haftpflichtversicherung
- die Kinderbetreuung (wenn die Gastwissenschaftlerin und Gastwissenschaftler mit Familie kommen)
Das Hamburg Welcome Center können die Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler bereits im Heimatland vor der Einreise per E-Mail oder per Telefon kontaktieren, um allgemeine Informationen rund um das Thema "Neu in Hamburg" zu erhalten und eine persönliche Terminabsprache zu vereinbaren. Der Behördenservice für internationale Wissenschaftler ist kostenfrei.
Ein Service für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschafter der Universität Hamburg bietet Hilfestellungen zu jeglichen Fragen zur Orientierung und zu den Abläufen des Gastaufenthaltes an der Universität Hamburg
2. Fördermöglichkeiten eines gastwissenschaftlichen Aufenthaltes
Die Finanzierung eines wissenschaftlichen Aufenthaltes oder einer Gastdozentur kann grundsätzlich individuell aus eigenen Mitteln oder durch einen Arbeitsvertrag erfolgen. Im Folgenden können Sie Fördermöglichkeiten für einen Incoming-Gastaufenthalt in Ihrem Bereich suchen:
EURAXESS-Förderdatenbank für Incomings | Fördermöglichkeiten für WissenschaftlerInnen aus dem Ausland: Alexander von Humboldt-Professur (siehe unten), Humboldt-Graduiertenschulen der Exzellenzinitiative |
für Einzelvorträge oder Ringvorlesungen (Fulbright Lecture Series) | |
Alexander von Humboldt | Fördermöglichkeiten u.a. für ausländische GastwissenschaftlerInnen für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland; Zielgruppen: PostdoktorandInnen, NachwuchsgruppenleiterInnen, erfahrene WissenschaftlerInnen, international ausgewiesene WissenschaftlerInnen |
PPP | Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs: Kooperationsförderung zwischen deutschen und ausländischen WissenschaftlerInnen. Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben, an dem Wissenschaftler aus beiden Ländern gemeinsam arbeiten wollen. |
Mercator Fellows for visiting professorships (DFG) | Mercator-Fellows können in folgenden Programmen beantragt werden: Sachbeihilfe, Emmy Noether-Programm, Forschergruppe, Schwerpunktprogramm, Graduiertenkolleg, Sonderforschungsbereich. Fellows ermöglichen im Rahmen der Projekte einen intensiven und langfristigen Austausch mit WissenschaftlerInnen aus dem In- und Ausland. |
Förderinstrument für den Aufbau internationaler Kooperationen (DFG) | Antragstellende, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen PartnerInnen aufbauen möchten, können Mittel für Auslandsreisen, Gastaufenthalte oder bilaterale Workshops beantragen. |
DAAD-Bilateraler Wissenschaftler-austausch | für ausländische WissenschaftlerInnen (Promovierte/Hochschullehrerinnen); 14 Tage bis 3 Monate-Forschungsaufenthalte an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung (siehe bitte "Bewerbungsvoraussetzungen") |
DAAD-Förderung für eine Gastdozentur |
Gastdozenten aus allen Weltregionen und allen Fächern werden gefördert. |
3. Practical Guide for Visiting Researchers
Ein Practical Guide for Visiting Researchers steht den internationalen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern zur Verfügung. Es beinhaltet wichtige Informationen zur „Stadt Hamburg“, zum Visum für den gastwissenschaftlichen Aufenthalt, Formalitäten in Deutschland wie Anmeldung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Versicherungen, Kontoeröffnung, sowie Wohnungssuche usw. Allgemeine Informationen rund um das Thema „Neu in Hamburg“, Informationen zu Visumbestimmungen für den gastwissenschaftlichen Aufenthalt, Versicherungen, Formalitäten (Anmeldung bei der Behörde, erste Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsgenehmigung), Kontoeröffnung, Tipps zur Wohnungssuche.
4. Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die wissenschaftlichen Gastgeberinnen und Gastgeber müssen die Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in Kenntnis der Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Hamburg setzen.
Welcome Package
Ein “Welcome Package for International Visitors“ können alle Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler vom HWC abholen: Hamburg Welcome Center Öffnungszeiten: |
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Kontakt
Coordinator for International Affairs and Promotion of International Junior Researchers
Dr. Janie Wermter
Rothenbaumchaussee 19
20148 Hamburg
Einführung und Änderung von Studiengängen
- FAR-Beschluss: Prozess zur Einführung und Änderung von Studiengängen sowie von Satzungen über besondere Zugangsvoraussetzungen und Auswahlsatzungen
- Checkliste zu den inhaltlichen Mindestanforderungen an die fakultätsinternen Beschlüsse zur Einführung eines neuen Studiengangs
- Handreichungen des Referats Qualität und Recht
Einführung von Satzungen über besondere Zugangsvoraussetzungen und Auswahlsatzungen
Prüfungsausschuss-Einsetzung: Wer informiert wen wann?
Dekanatsbeschluss vom 04.08.2011 mit Änderung am 29.10.2014
Siehe auch zum Thema: Handreichung des Referats Qualität und Recht
Benennung der Mitglieder eines Prüfungsausschusses
Die Vorschläge für die einzelnen Statusgruppen sollen jeweils von den einzelnen Statusgruppenvertretern selbst gemacht werden, welche die Vorschläge in den erweiterten Vorstand einbringen. Der erweiterte Vorstand des jeweiligen Fachbereiches erstellt einen Gesamtvorschlag und legt diesen dem Dekanat vor.
Bei fachbereichsübergreifenden Studiengängen sollten die Vorschläge auf analoge Weise erfolgen und im federführenden Fachbereich zusammengetragen werden (Sofern die Prüfungsordnungen oder die FsB jedoch eine speziellere Regelung vorsehen, ist diese vorrangig).
Wenn dem Gleichstellungsauftrag im Vorschlag zur Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses bzw. eines Promotionsausschusses nicht entsprochen werden kann, ist der Dekanatsbeschlussvorlage eine Stellungnahme der/des Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereiches hinzuzufügen, in der sie/er dem Besetzungsvorschlag zustimmt und die Zustimmung begründet (Dekanatsbeschluss 22.01.2015).
Kommunikation der vorgeschlagenen Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses an das Dekanat der MIN-Fakultät und Beschlussfassung
Das Dekanat der MIN-Fakultät beschließt auf seiner i.d.R. wöchentlichen Sitzung die Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses.
Zur Vorbereitung des Dekanatsbeschlusses ist nach der Benennung zunächst das Studiendekanat (Assistent/in des Studiendekanats) zu informieren, idealerweise durch die Studienbüros der Fachbereiche. Auf folgende Dinge ist zu achten:
- I.d.R. akzeptiert das Dekanat nur vollständig zusammengesetzte Prüfungsausschüsse, d.h. es sollten (für die Bachelor- und Masterstudiengänge) drei Vertreter/innen der Hochschullehrer/innen, ein/eine Vertreter/in des akademischen Personals und ein/eine Vertreter/-in der Studierenden genannt werden, jeweils mit Stellvertreter/in. Bei den auslaufenden Diplom- bzw. Staatsexamensstudiengängen ist die Zusammensetzung zum Teil unterschiedlich, siehe entsprechende Prüfungsordnungen.
- Zu nennen ist dabei auch ein designierter Vorsitz, der zunächst kommissarisch fungiert.
- Alle Personen müssen mit Namen, Vornamen und ggf. Titel genannt werden. Die Studierenden zusätzlich noch mit Ihrer E-Mail-Adresse, sie sind so einfacher zu erreichen.
- Sollte ein/e Vertreter/in einer anderen Fakultät oder einem anderen Fachbereich als dem in erster Linie zu vermutenden angehören, ist diese Fakultät bzw. dieser Fachbereich zu nennen. Beispiel: Medizinische Fakultät für den Studiengang Molecular Life Sciences.
- Kenntlich gemacht werden muss, ob es sich um eine Neueinsetzung oder um eine Nachbenennung (eines oder mehrerer Mitglieder) handelt. Erwähnt werden muss das Gremium, das die Mitglieder eines Prüfungsausschusses vorgeschlagen hat (idealerweise der erweiterte Vorstand).
- Das Datum der Benennung muss genannt werden.
- Wenn dem Gleichstellungsauftrag im Vorschlag zur Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses bzw. eines Promotionsausschusses nicht entsprochen werden kann, ist der Dekanatsbeschlussvorlage eine Stellungnahme der/des Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereiches hinzuzufügen, in der sie/er dem Besetzungsvorschlag zustimmt und die Zustimmung begründet (Dekanatsbeschluss 22.01.2015).
Das Studiendekanat bereitet eine Beschlussvorlage vor und legt diese dem Dekanat für die nächstmögliche Sitzung vor. Ein Prüfungsausschuss wird durch den Dekanatsbeschluss rechtskräftig, und zwar am darauffolgenden Tag. Falls ein anderer Termin als Einsetzungstermin gewünscht wird, muss dies im Antrag kenntlich gemacht werden.
Kommunikation des Beschlusses in die Fachbereiche und an andere Einrichtungen und Personen
Das Studiendekanat informiert innerhalb von zwei Wochen nach der Dekanatssitzung folgende
Personen:
- die/den (designierten) Vorsitzende/n des neuen Prüfungsausschusses,
- den/die Fachbereichsleiter/in,
- den/die Leiter/in des Studienbüros, das den entsprechenden Studiengang betreut,
- die/den Beauftragte/n für Studium und Lehre des entsprechenden Fachbereichs.
Alle weiteren Personen werden durch den Fachbereich selbst informiert, idealerweise durch die Studienbüros.
Bei interdisziplinären Studiengängen übernimmt das Studiendekanat die Kommunikation wie oben mit dem federführenden Fachbereich, der wiederum die anderen Fachbereiche informiert, ggf. auch die anderen Fakultäten.
Fristen und Änderungen während der Amtszeit
Die Mitglieder der Hochschullehrer/innen und des akademischen Personals werden für zwei Jahre eingesetzt, die Studierenden für ein Jahr. Das Studiendekanat informiert den erweiterten Vorstand bzw. das derzeitige Auswahlgremium etwa vier Wochen vor der fälligen Neueinsetzung eines Prüfungsausschusses.
Ein neuer Prüfungsausschuss gilt einen Tag nach der Beschlussfassung durch das Dekanat, s.o., als eingesetzt.
Sollte auf der ersten Sitzung des neuen Prüfungsausschusses der/die designierte Vorsitzende durch einen anderen Vorsitz ersetzt werden, informiert der Fachbereich das Dekanat darüber via Studiendekanatsassistenz.
Sollte ein Mitglied einen Prüfungsausschuss vorzeitig verlassen, wird ein Ersatz benannt. Diese Ersatzperson ist bis zum Ende der Amtszeit des ursprünglichen Mitgliedes Mitglied des Prüfungsausschusses. Das Studiendekanat ist darüber angemessen früh zu informieren, damit möglichst schnell eine Beschlussvorlage für die nächste Dekanatssitzung vorbereitet und die Nachbenennung rechtskräftig werden kann.
Im Falle eines Fristablaufs ohne Neuvorschlag bleibt der bisherige Prüfungsausschuss zunächst
kommissarisch tätig
Verleihung der Venia Legendi gemäß §17 (2) HmbHG
Auf der Sitzung am 21. Juli 2011 beschloss das Dekanat den zukünftigen Kommunikationsprozess der Venia Legendi-Verleihung für Privatdozenten nach §17 (2) HmbHG:
- Antrag des Anwärters an den Fachbereich ( Vorstand) bzw. Vorschlag eines geeigneten Anwärters durch den Fachbereich (Antrag muss letztendlich formal aber vom Anwärter gestellt werden)
- Eignungsprüfung und Sammlung der entsprechenden Unterlagen (Habilitationsurkunde und Nachweis der Lehrbefähigung) im Fachbereich
- Antrag mit Stellungnahme des Fachbereichs und Nennung des Fachgebietes für die Lehrbefugnis an das Studiendekanat
- Dekanat entscheidet auf Basis dieser Unterlagen und kommuniziert dies an den Fachbereich
- Fachbereich stellt Urkunde aus
Einsetzen von Master-Auswahlkommissionen
Stand: 6.6.2013
1. Prozessziele
Ziel ist es, ohne unnötigen bürokratischen Aufwand geeignete Auswahlkommissionen formal rechtmäßig einzusetzen. Die Auswahlkommission entscheidet darüber, ob Bewerber/innen die besonderen Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang erfüllen. Sie nimmt weiterhin ein Ranking der verbliebenen Bewerber/innen vor, wenn deren Zahl die Zahl der zu vergebenen Plätze übersteigt.
2. Rechtsgrundlagen
§ 6 der Satzung über Auswahl der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften regelt die Zusammensetzung und Kompetenz der Auswahlkommission. Teilweise konkretisieren die fachspezifischen Änderungen der Auswahlsatzung die Zusammensetzung der Auswahlkommission, insbesondere in interdisziplinären Studiengängen. Personal der Studienbüros kann ebenfalls beratend zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
3. Einbindung in den Akademischen Kalender
Auswahlkommissionen können das ganze Jahr über eingesetzt werden. Für das Zulassungsverfahren zum Sommersemester sollen sie bis spätestens 15. Januar vor dem Sommersemester eingesetzt sein, für das Zulassungsverfahren zum Wintersemester bis spätestens 15. Juli vor dem Wintersemester.
4. Prozessdarstellung
- Einsetzen
- Zuständigkeit: Die Auswahlkommission wird vom erweiterten Vorstand des Fachbereichs eingesetzt, welcher die Federführung für den Studiengang innehat. Formal muss das Dekanat die Kommissionen einsetzen. Die vom erweiterten Vorstand beschlossene Kommission gilt jedoch mit der Mitteilung ihrer Zusammensetzung an das Dekanat als genehmigt und eingesetzt. (rechtlich falsch zusammengesetzte Kommissionen können jedoch nie wirksam eingesetzt werden.)
- Zusammensetzung: Eine Masterauswahlkommission besteht aus mindestens einem Mitglied. Alle Mitglieder der Auswahlkommission sollen Prüferqualität besitzen. Studierende dürfen beratend in Auswahlkommissionen mitwirken (§ 6 der Satzung über Auswahl der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften). Weiterhin ist zu prüfen, ob eine fachspezifische Änderung der Auswahlsatzung beschlossen wurde, in der eine Konkretisierung der Zusammensetzung vorgenommen wurde.
- Amtszeit: Die Kommission bleibt so lange eingesetzt, bis eine andere Zusammensetzung beschlossen wird.
- Dokumentieren und Informieren der Beteiligten
- Protokollant/in der erweiterten Vorstandssitzung teilt der Assistenz des Studiendekanats die Zusammensetzung unter Verweis auf den Beschluss des erweiterten Vorstands mit. Die Assistenz des Studiendekanats überprüft die Zusammensetzung der Kommission auf offensichtliche Fehler und dokumentiert das Einsetzen der Kommission im Dekanatslaufwerk.
- Protokollant/in der erweiterten Vorstandssitzung teilt Studienbüroleitung sowie den eingesetzten Mitgliedern die Zusammensetzung mit.
- Die Studienbüroleitung informiert die mit dem jeweiligen Studiengang befassten Mitarbeiter/innen in geeigneter Weise.
Einsetzen eines Studiengangsverantwortlichen
Stand: 17.7.2014
1. Prozessziele
Ziel ist es, Studiengangsverantwortliche einzusetzen, um eindeutige akademische Ansprechpartner/innen und „Kümmerer“ für alle Studiengänge zu haben.
2. Rechtsgrundlagen
Gemäß Rahmenvereinbarung zwischen Präsidium und Fakultäten der Universität Hamburg zur Verbesserung des Studienmanagements wird jeder Studiengang von einer Professorin oder einem Professor geleitet. Basierend auf der Rahmenvereinbarung wurden im sog. „Eisoldt-Konzept“ folgende Zuständigkeiten definiert:
- Konzeption und Planung des Studiengangs,
- Federführung bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Studien- und Prüfungsordnung,
- Koordinierung von Akkreditierung und Reakkreditierungen
- Sicherstellung des notwendigen Lehrangebots und der Studierbarkeit in der Regelstudienzeit
- Verantwortlichkeit für das Qualitätsmanagement des Studiengangs,
- Sicherstellung einer qualitätsvollen Studienberatung,
- Vertretung des Studiengangs innerhalb und außerhalb der Fakultät.
Hierfür wurde jedoch bisher keine rechtliche Grundlage geschaffen. Um dies zu tun, könnten die Zuständigkeiten in eine Satzung der MIN-Fakultät aufgenommen werden. <p >Fachbereiche der MIN-Fakultät können zudem festlegen, dass Beauftragte für Studium und Lehre Aufgaben der Studiengangsverantwortlichen wahrnehmen, soweit es sich um Aufgaben mit stark studiengangsübergreifenden Aspekten handelt.
3. Einbindung in den Akademischen Kalender
Studiengangsverantwortliche können das ganze Jahr über eingesetzt werden.
4. Prozessdarstellung
- Einsetzen
- Zuständigkeit: Studiengangsverantwortliche werden vom erweiterten Vorstand des Fachbereichs vorgeschlagen, welcher die Federführung für den Studiengang innehat. Das Dekanat entscheidet über den Vorschlag.
- Amtszeit: Studiengangsverantwortliche bleiben so lange eingesetzt, bis eine andere Person eingesetzt wird.
- Dokumentieren und Informieren der Beteiligten
- Der/die Protokollant/in der erweiterten Vorstandssitzung teilt der Assistenz des Studiendekanats den Vorschlag unter Verweis auf den Beschluss des erweiterten Vorstands mit.
- Die Assistenz des Studiendekanats bringt den Vorschlag in die Dekanatssitzung ein. Das Dekanat entscheidet.
- Die Assistenz des Studiendekanats informiert
- Die/Den neu eingesetzte/n Studiengangsverantwortliche/n
- Den/die Fachbereichsleiter/in
- Den/die Leiter/in des Studienbüros, das den entsprechenden Studiengang betreut
- Die/den Beauftragte/n für Studium und Lehre des entsprechenden Fachbereichs
Publikationsnorm
Erklärung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich vergangenes Jahr u.a. mit der internationalen Sichtbarkeit wissenschaftlicher Publikationen deutscher Universitäten und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen befasst und stellte dabei fest, dass es leider immer noch zu „Unklarheiten über die institutionelle Zugehörigkeit“ kommt, wodurch es zu Benachteiligungen im„wissenschaftlichen Wettbewerb“ kommt: „Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen werden u.a. in nationalen wie internationalen Vergleichen und Rankings häufig an der ihnen zugeschriebenen Publikationsleistung gemessen.“Die strukturellen Bedin- gungen des deutschen Wissenschaftsgebiets erschweren es jedoch, die institutionelle Zugehörigkeit festzustellen.
In diesem Zusammenhang hat die HRK sechs Leitlinien beschlossen, die definieren, wie die Affiliation der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern festzulegen ist. Das Präsidium der Universität Hamburg hat beschlossen, diese Leitlinien zu unterstützen. Daher möchte ich Sie bitten, bei wissenschaftlichen Publikationen unsere Universität in ihrer Affiliation mit zu benennen. Dabei ist die Publikationsnorm der Universität zu beachten. Bitte sorgen Sie für die Anwendung der Leitlinien und der Publikationsnorm und leiten Sie die beigefügten Anhänge gerne an alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ihrer Einrichtung weiter.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit besten Grüßen
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Lenzen
Für weitere Informationen, besuchen Sie die Seite des HRK.
Publikationsnorm
Die acht Fakultäten der Universität Hamburg veröffentlichen jährlich über 4.000 Publikationen, die die enorme Leistung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg widerspiegeln. Diese werden u.a. in internationalen und nationalen Hochschulvergleichen als zentralen Indikator für Qualität verwendet. Die Vergleiche stützen sich dabei auf die beiden größten bibliometrischen Datenbanken Scopus und Web of Science. Deren Algorithmen ordnen jede Publikation einer Institution zu. Recherchen der Stabsstelle Datenmanagement haben gezeigt, dass ca. 6-9% aller Publikationen aufgrund falscher oder fehlender Merkmale nicht von diesem Algorithmus identifiziert werden. Dadurch zeigt sich die Notwendigkeit, dass die Zuordnung zu einer Universität (Affiliation) fehlerfrei und nach wiederkehrenden Merkmalen aufgebaut sein sollte.
Die Publikationsnorm der Universität Hamburg soll es Ihnen erleichtern, universitäts-, fakultäts- und fachbereichsübergreifende Standards zu verwenden. Auf diese Weise kann die Sichtbarkeit aller wissenschaftlichen Publikationsleistungen der Universität Hamburg national und international erhöht werden.
Vorgaben
Angabe | Beispiel |
Erläuterung | |
Deutsch | Englisch | ||
Hochschule | Universität Hamburg | Universität Hamburg | Bitte keine Abkürzung, keine Übersetzung, keine Zusätze etc. verwenden |
Fakultät / fakultäts- übergreifende Ebene (z.B. SFB) | Fakultät für Mathe- matik, Informatik und Naturwissenschaften | Faculty of Mathemat- ics, Informatics and Natural Sciences | Wir empfehlen, eine einheitliche deutsche und englische Schreib- weise dieser Angaben fakultäts- intern zu kommunizieren. |
Fachbereich | Fachbereich Geowissenschaften | Department of Earth Sciences | |
Institut / Seminar | Institut für Geologie | Institute of Geology | |
Adresse* | Bundesstraße 55 | Bundesstraße 55 | |
PLZ | 20146 | 20146 | |
Ort | Hamburg | Hamburg | Bitte keine Stadtteile benennen |
Land | Deutschland | Germany | |
* Den Fachbereichen / Instituten am Martin-Luther-King-Platz wird empfohlen „Edmund-Siemers-Allee 1“ anzugeben. Es fielen vermehrt Falschzuordnungen auf, bei denen diese Publikationen der Martin Luther Universität in Halle-Wittenberg zugeordnet wurden. |
feststehende Angaben sind kursiv markiert