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Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften



Inhalt:

Promotionsverfahren


Die neue Promotionsordnung der MIN Fakultät

Der Fakultätsrat hat am 1. Dezember 2010 eine Promotionsordnung beschlossen, die Ende Januar von Präsidium genehmigt wurde. Zu Beginn des Sommersemesters 2011 trat die neue Promotionsordnung der MIN Fakultät durch die Veröffentlichung im 'Amtlichen Anzeiger der Hansestadt Hamburg' in Kraft. Diese Ordnung gilt für alle Promotionen, die in den Fachbereichen Biologie, Chemie, Geowissenschaften, Informatik, Mathematik und Physik nach Inkrafttreten beantragt werden. Im Fakultäts-Promotionsausschuss werden Entscheidungen, die für alle Fächer gelten, getroffen. 

Die Promotionsverfahren werden in den Fach-Promotionsausschüssen behandelt. Die Studienbüros bzw. Verwaltung der Fachbereiche sind für die Prüfungsverwaltung der Promotionsverfahren zuständig.

In der MIN Fakultät sind folgende Fach-Promotionsausschüsse eingerichtet:

  • Biologie
  • Chemie
  • Geowissenschaften
  • Informatik
  • Mathematik und
  • Physik.

Weitere Informationen zum Promotionsverfahren werden in den nächsten Monaten als FAQs zur Verfügung gestellt. In jährlichen Abständen werden Berichte zu Promotionen in der MIN Fakultät unter 'downloads' zur Verfügung gestellt. Ein kurzer Überblick über die wichtigen Schritte der Promotion nach der Promotionsordnung der MIN Fakultät:


Beginn der Promotion

In der MIN Fakultät können Promotionen nach Absprache mit dem Betreuer in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass bereits zu Beginn der Promotion in mindestens einer der beiden Sprachen ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen sollten (siehe Merkblatt).

Zu Beginn der Promotionsarbeit sind folgende Schritte notwendig:

            - Zulassung beim Studienbüro beantragen,

            - Einschreibung in den Promotionsstudiengang und

            - Abschluß einer Betreuungsvereinbarung.

Der Zulassungsantrag soll zu Beginn der Promotion gestellt werden, in der Regel vor Abschluss eines Arbeitsvertrages oder vor Vergabe eines Stipendiums.

Zulassungsanträge für Promotionen in der MIN Fakultät werden 'online' erstellt. Bewerber beantragen einen Account in Docata und füllen dann das Antragsformular aus. Anschließend steht der Antrag zum Ausdruck bereit.

Der von der Bewerberin, bzw. vom Bewerber und von der Betreuerin bzw. vom Betreuer unterschriebene Antrag ist mit weiteren Unterlagen beim Studienbüro einzureichen. Die Zulassung wird vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss erteilt und gilt für vier Jahre. Eine Verlängerung der Promotionszeit ist auf Antrag möglich.

Die Immatrikulation (Einschreibung) in den Promotionsstudiengang wird beim CampusCenter beantragt. Promovierende der Universität Hamburg müssen sich immatrikulieren (siehe Hamburger Hochschulgesetz § 70). Für eine Einschreibung wird immer der Zulassungsbescheid oder eine Bestätigung zur vorläufigen Immatrikulation vom zuständigen Studienbüro benötigt. Eine Immatrikulation muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Zulassungsbescheides zur Promotion erfolgen (§5 der Promotionsordnung). 

Promotionen können durch einen Betreuer oder durch eine Betreuungskommission, die aus einer Betreuerin / einem Betreuer, einer Co-Betreuerin / einem Co-Betreuer und einer Vorsitzenden / einem Vorsitzenden besteht, betreut werden. Die Betreuerinnen bzw. Betreuer schließen mit der Doktorandin bzw. den Doktoranden eine Betreuungsvereinbarung ab (siehe Merkblatt), in der Regel spätestens sechs Monate nach Zulassung zur Promotion. Eine Kopie der Betreuungsvereinbarung ist beim zuständigen Studienbüro einzureichen.

Dissertation und Disputation

Anträge hierzu sind unter 'Formulare' zu finden; sie sollen am Computer ausgefüllt, ausgedruckt und dann im zuständigen Studienbüro eingereicht werden.

Mit der Beantragung der Dissertation kann die Doktorandin / der Doktorand die Gutachterinnen / Gutachter für die Dissertation und die Besetzung der Prüfungskommission, die auch die Disputation durchführt, vorschlagen.

Die Dissertation kann auch als sog. kumulative Dissertation eingereicht werden. Nähreres hierzu regeln die Fach-Promotionsausschüsse.
 
Nach Begutachtung der Dissertation findet eine Disputation (mündliche Verteidigung) statt.

Nach Veröffentlichung der Doktorarbeit  wird die Promotionsurkunde ausgestellt. Auf Antrag kann auch eine englische Kopie des Zeugnisses erstellt werden.

 

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