Der Fakultätsrat hat am 1. Dezember 2010 eine Promotionsordnung beschlossen, die Ende Januar von Präsidium genehmigt wurde. Zu Beginn des Sommersemesters 2011 trat die neue Promotionsordnung der MIN Fakultät durch die Veröffentlichung im 'Amtlichen Anzeiger der Hansestadt Hamburg' in Kraft. Diese Ordnung gilt für alle Promotionen, die in den Fachbereichen Biologie, Chemie, Geowissenschaften, Informatik, Mathematik und Physik nach Inkrafttreten beantragt werden. Im Fakultäts-Promotionsausschuss werden Entscheidungen, die für alle Fächer gelten, getroffen.
Die Promotionsverfahren werden in den Fach-Promotionsausschüssen behandelt. Die Studienbüros bzw. Verwaltung der Fachbereiche sind für die Prüfungsverwaltung der Promotionsverfahren zuständig.
In der MIN Fakultät sind folgende Fach-Promotionsausschüsse eingerichtet:
Weitere Informationen zum Promotionsverfahren werden in den nächsten Monaten als FAQs zur Verfügung gestellt. In jährlichen Abständen werden Berichte zu Promotionen in der MIN Fakultät unter 'downloads' zur Verfügung gestellt. Ein kurzer Überblick über die wichtigen Schritte der Promotion nach der Promotionsordnung der MIN Fakultät:
Zu Beginn der Promotionsarbeit sind folgende Schritte notwendig:
- Zulassung beim Studienbüro beantragen,
- Einschreibung in den Promotionsstudiengang und
- Abschluß einer Betreuungsvereinbarung.
Der Zulassungsantrag soll zu Beginn der Promotion gestellt werden, in der Regel vor Abschluss eines Arbeitsvertrages oder vor Vergabe eines Stipendiums.
Zulassungsanträge für Promotionen in der MIN Fakultät werden 'online' erstellt. Bewerber beantragen einen Account in Docata und füllen dann das Antragsformular aus. Anschließend steht der Antrag zum Ausdruck bereit.
Der von der Bewerberin, bzw. vom Bewerber und von der Betreuerin bzw. vom Betreuer unterschriebene Antrag ist mit weiteren Unterlagen beim Studienbüro einzureichen. Die Zulassung wird vom zuständigen Fach-Promotionsausschuss erteilt und gilt für vier Jahre. Eine Verlängerung der Promotionszeit ist auf Antrag möglich.
Die Immatrikulation (Einschreibung) in den Promotionsstudiengang wird beim CampusCenter beantragt. Promovierende der Universität Hamburg müssen sich immatrikulieren (siehe Hamburger Hochschulgesetz § 70). Für eine Einschreibung wird immer der Zulassungsbescheid oder eine Bestätigung zur vorläufigen Immatrikulation vom zuständigen Studienbüro benötigt. Eine Immatrikulation muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Zulassungsbescheides zur Promotion erfolgen (§5 der Promotionsordnung).
Promotionen können durch einen Betreuer oder durch eine
Betreuungskommission, die aus einer Betreuerin / einem Betreuer, einer
Co-Betreuerin / einem Co-Betreuer und einer Vorsitzenden / einem
Vorsitzenden besteht, betreut werden. Die Betreuerinnen bzw. Betreuer schließen mit der Doktorandin bzw. den Doktoranden eine Betreuungsvereinbarung ab (siehe Merkblatt), in der Regel spätestens sechs Monate nach Zulassung zur Promotion. Eine Kopie der Betreuungsvereinbarung ist beim zuständigen Studienbüro einzureichen.